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Basistarife der privaten Krankenversicherer

Er gilt als teurer Versicherungsschutz mit geringer Leistung – der Basistarif der privaten Krankenversicherer. Eingeführt im Zuge der Gesundheitsreform zum 01. Januar 2009, muss er von allen privaten Krankenversicherern angeboten werden. Doch er unterscheidet sich maßgeblich von den anderen Tarifen der PKV, denn er entspricht in vielen Punkten in der Art, Höhe und dem Umfang der Leistung letztlich der Gesetzlichen Krankenversicherung. Anders als in der PKV üblich, leistet er keinen höherwertigen Versicherungsschutz.

Hinsichtlich seiner Leistungen muss der Basistarif dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kassen entsprechen. Werden hier Leistungskürzungen vorgenommen, folgen diese auch im Basistarif. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Umfang der versicherten Leistung, nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht. Hier entspricht der Basistarif dem Prinzip der PKV. Doch Risikofaktoren oder Vorerkrankungen spielen hier keine Rolle, deshalb werden auch keine Risikozuschläge erhoben. Der maximale Versicherungsbeitrag ist an dem Beitrag der GKV ausgerichtet, er ändert sich mit sinkendem Einkommen nicht und kann damit gerade für Rentner zu einer finanziellen Belastung werden.

So sehr der Basistarif in vieler Hinsicht der GKV ähnelt, so sehr verzichtet er auf eine bestimmte Leistung – der Basistarif kennt keine Familienversicherung. Damit fällt für Angehörige ohne eigenes Einkommen wiederum ein eigener Beitrag an.

Doch welche Umstände sprechen für die Auswahl des Basistarifs bei hohen Beiträgen und niedrigen Leistungen?

Der Basistarif soll überdurchschnittlich viele Versicherte haben, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand ist, so eine Aussage der deutschen Krankenversicherer. Das mag daran liegen, dass ein Versicherter in der PKV bei fortlaufend ausstehenden Beitragszahlungen zwangsweise in den Basistarif zurückgestuft wird. Aufgrund der Krankenversicherungspflicht dürfen die Versicherer ihre Kunden auch bei ausstehenden Beitragszahlungen nicht ohne Versicherungsschutz lassen – ihnen steht damit nur die Rückstufung in den Basistarif offen. Doch wer einen kostengünstigeren Versicherungsschutz in der PKV nicht bezahlen kann, wird auch die höheren Prämien im Basistarif nicht tragen können.

Auch bei gesundheitlichen Problemen kann sich der Basistarif anbieten. Dies gilt besonders für diejenigen Versicherten, die nicht mehr zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung können, aufgrund von Vorerkrankungen aber mit einem hohen Risikozuschlag in der PKV zu rechnen haben. Sie können auf den Annahmezwang im Basistarif angewiesen sein, der für sie unter Umständen dann immer noch die beste Variante darstellt. Siehe auch hier: Basistarif PKV.


ARAG PKV Tarif K300






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