Beim Debeka PKV PSS Tarif handelt es sich um einen Spezialform des Basistarifes der privaten Krankenversicherung. In diesem Tarif können sich grundsätzlich alle Personen versichern für die eine private Krankenvollversicherung infrage kommt. Dies sind Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte. Seit Anfang 2009 ist jede private Krankenversicherungsgesellschaft verpflichtet, den Basistarif, dessen Leistungsumfang in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, anzubieten. Demgegenüber stellt der Debeka PKV PSS Tarif bereits eine Verbesserung dar.
Für alle ambulanten ärztlichen Behandlungen erhalten die Versicherten im PSS Tarif der Debeka grundsätzlich volle Kostenerstattung. Bis zu einer bestimmten Obergrenze gilt dies auch für ambulante psychotherapeutische Sitzungen. Arznei-, Heil-, Hilfs- und Verbandsmittel werden jeweils zu 85% bezuschusst. Für Sehhilfen wird alle drei Jahre eine finanzielle Unterstützung bis zur Höhe von 300 € gewährt, hinzu kommen noch einmal 11 € für Brillengestelle. Dies stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen dar, die sich nur noch in besonderen Ausnahmefällen überhaupt an den Kosten für Sehhilfen beteiligen.
Im Krankenhaus besteht Anspruch auf alle allgemeinen Krankenhausleistungen. Die Behandlung wird durch den zuständigen Belegarzt durchgeführt, die Unterbringung erfolgt in einem Mehrbettzimmer. Der PKV PSS Tarif begründet laut Aussagen der Debeka nicht das Recht auf privatärztliche Behandlung bzw. ein Ein- oder Zweibettzimmer.
Die Kosten für zahnärztliche Behandlungen werden grundsätzlich zu 100% übernommen. Bedingung hierfür ist allerdings, dass diese Kosten in den ersten 12 Versicherungsmonaten den Betrag von 500 € nicht übersteigen. Im zweiten Versicherungsjahr gelten hierfür 1.000 € als Obergrenze. Für Zahnersatz, Implantate und Inlays gibt es einen Zuschuss von 60%, für kieferorthopädische Behandlungen von 100%.
Wenn vom Versicherten im Laufe eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch genommen bzw. keine Arzt-, Zahnarzt- oder Krankenhausrechnungen bei der Debeka eingereicht werden, dann hat er Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung. Im Rahmen des Debeka PKV PSS Tarifs ist pro Versicherungsjahr ein Selbstbehalt in Höhe von 0 bis 200 € für alle medizinischen Behandlungskosten vorgesehen. (20101219) |