Beamte, Beamtenanwärter und Richter unterliegen nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, erhalten jedoch von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die ihnen einen Teil der medizinischen Behandlungskosten im Krankheitsfall erstattet. Die Höhe dieser Beihilfe ist variabel und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine volle Kostenerstattung ist jedoch in keinem Fall gegeben, sodass der betreffende Beamte immer eine individuelle Lösung zur Finanzierung der noch verbleibenden Restkosten finden muss. Hier ist eine Beihilfeversicherung erforderlich, welche von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Seit dem Jahre 2009 sind Beamte sogar gesetzlich dazu verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen.
Mit den Beihilfeergänzungsversicherungen des Deutschen Ringes kann sich jeder Beamte einen individuellen Gesundheitsschutz zusammenstellen, der weitgehend seinen persönlichen Bedürfnissen und Erfordernissen entspricht. Laut eigenen Aussagen möchte der Deutsche Ring dabei nicht nur die Finanzierungslücken der Beihilfe schließen, sondern auch eine private Krankenversicherung anbieten, die eine Rundumversorgung auf höchstem Niveau garantiert. Der Tarif Beamte Kompakt stellt dabei eine Basisversorgung dar, die gut mit den beiden Zusatztarifen Beamte Stationär und Beamte Ergänzung kombiniert werden kann.
Wer sich für den Tarif Beamte Ergänzung entscheidet, genießt laut Aussagen des Deutschen Ringes im Krankheitsfall alle Privilegien eines Privatpatienten. Im konkreten Fall heißt dies, dass der Beamte immer freie Arztwahl hat und sich bei Bedarf an jeden Facharzt, Spezialisten oder Heilpraktiker wenden kann. Für Hilfsmittel wie zum Beispiel Brillen oder Kontaktlinsen werden umfassende Kostenerstattungen gewährt. Schutzimpfungen für Kinder bis 15 Jahren sind ebenfalls mitversichert. Beim Zahnarzt kann dem Versicherten im Tarif Beamte Ergänzung eine First-Class-Behandlung zugesichert werden. So wird für alle zahnärztlichen Behandlungen grundsätzlich eine 100prozentige Kostenerstattung garantiert. Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen werden zu 60% bezuschusst. Im Krankenhaus besteht laut Aussagen des Deutschen Ringes Anspruch auf eine Spitzenversorgung. Dies schließt die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer mit Bad, WC und eigenem Telefon ein. Der Beamte kann sich darüber hinaus durch jeden beliebigen Spezialisten seines Vertrauens behandeln lassen. Weiterhin wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt und eine Sonderverpflegung ohne Zuzahlung gewährt. Mitversichert sind auch Rooming-In für Mutter und Kind sowie die vor- und nachstationäre privatärztliche Behandlung. (21.12.2010) |