Als Beamter ist man zunächst einmal Diener des Staates. Mit der damit verbundenen Vereidigung übernehmen beide Partner gewisse Verpflichtungen füreinander. Der Beamte hat die Pflicht seinen Dienst ordnungsgemäß und pflichtbewusst zu versehen, der Staat hat hingegen die Pflicht, den Beamten (als Diener des Staates) dafür zu entschädigen und für ihn zu sorgen. Hier liegt nun der Grundsatz begraben, dass der Staat als Arbeitgeber auch die Gesundheitsfürsorgepflicht hat. Dieser kommt er in Form der Beihilfe nach. Je nach Art des Beamten (Bundes- oder Landesbeamter) ist jeweils eine andere Behörde in unterschiedlicher Beihilfehöhe dafür zuständig.
Bei Landesbeamten im mittleren Dienst zum Beispiel ist der Regelfall folgender: Die Beihilfe beträgt einen gewissen Prozentsatz X (i.d.R. zwischen 50% und 70%) und für den Rest muss der Beamte eine geeignete private Krankenversicherung abschließen. Tritt nun der Fall ein, dass ein Beamter erkrankt und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, so stellt ihm der behandelnde Arzt eine Rechnung aus, welche im Original an die Krankenversicherung des Beamten gesendet werden muss, und in Kopie an das Landesamt, welches für die Beihilfe zuständig ist.
Unter den Anbietern für Krankenversicherungen für Beamte gibt es eine Vielzahl und es ist ratsam, sich genau darüber zu informieren, wo der Beamte bei welcher Krankenversicherung die beste Leistung für seine Beiträge erhält. Auch ist es sinnvoll, sich über Zusatzleistungen, welche evtl. nötig sind, geauestens zu informieren. So sind z.B. bei einigen Krankenversicherungen für Beamte gewisse Heilbehandlungen bei homöopatischen Heilpraktikern nicht inbegriffen und / oder müssen zum Teil selbst getragen werden.
Abschließend ist zu erwähnen, dass die Personalstelle, welche den Beamten einstellt, oft gute Tipps und Ratschläge bereithält und ggf. einen kundigen Versicherungsberater vermitteln kann. |