Private Krankenversicherung für ausländische Gäste
Für Bewohner von Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, besteht in der Regel eine Visumspflicht bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland. Da bei Studenten, Au Pairs oder auch zeitweiligen Mitarbeitern (Dozenten, Wissenschaftler o.ä.) der Gastgeber in manchen Fällen für das Wohlergehen der Besucher Verantwortung trägt, ist Grundwissen zur Krankenversicherung für Ausländer sehr empfehlenswert.
Spezielle Krankenversicherungen für Ausländer sichern alle Risiken einer möglichen Erkrankung während des Aufenthalts vollständig ab und entsprechen im Leistungsumfang in der Regel mindestens dem der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
Eine solche Krankenversicherung für Ausländer beginnt mit dem Tag der Einreise und endet bei Ausreise der versicherten Person. Die Antragstellung muss bei manchen Versicherungen innerhalb der ersten 31 Tage nach der Ankunft in Deutschland erfolgen.
Der Beitrag errechnet sich aus der Dauer und Art des Aufenthalts, dem Eintrittsalter und Geschlecht der zu versichernden Person und dem Leistungsumfang des gewählten Tarifs.
Manche Versicherungsgesellschaften bieten auch interessante Kombi-Versicherungspakete an. Mit dem „Visum-Plus-Paket“ können neben der Krankenversicherung z.B. auch eine Haftpflichtversicherung und private Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Angebote von Mawista, DKV, HanseMerkur...
Krankenversicherungen für Ausländer werden - in unterschiedlichem Umfang - nur von privaten Versicherungsgesellschaften - u.a. Hanse-Merkur, DKV oder Mawista - angeboten. Zahlreiche Gesellschaften richten sich dabei bereits nach den Vorgaben der EU und dehnen den Versicherungsschutz auch auf Anrainerstaaten aus.
Die allgemeine Versicherungsdauer einer Krankenversicherung für Ausländer kann zwischen einem Monat und fünf Jahren betragen. Sie beinhaltet teilweise mehrere geschäftliche Ein/Ausreisen pro Jahr. Das Endalter für Versicherte liegt - je nach Versicherungsgesellschaft - zwischen 65 und 80 Jahren.
Für Bewohner von EU-Mitgliedsstaaten gelten besondere Regeln. Sie können teilweise mit ihrer europäischen Krankenversicherungskarte in allen - zur EU gehörenden - Ländern medizinische Hilfe im Rahmen von internationalen Vereinbarungen in Anspruch nehmen.