Schon seit einiger Zeit haben Mitglieder der Krankenkasse die Möglichkeit, ihre Krankenkasse selbst zu wählen auch die Krankenkasse zu wechseln. Jeder kann also in die Krankenkasse seiner Wahl eintreten. Ein Krankenkassenwechsel ist natürlich immer mit einer Kündigung der alten Krankenkasse verbunden. Bei dieser Kündigung gibt es einiges zu beachten. Seit dem 01. Januar 2002 hat jeder Beitragspflichtige die Möglichkeit seiner Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Dieses Verfahren hat sich im Gegensatz zu früher damit sehr vereinfacht.
Wenn man seiner Krankenkasse kündigt und eine neue GKV wählt, so ist man an diese Entscheidung 18 Monate gebunden. Ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht gibt es bei Beitragserhöhungen (siehe auch den Artikel/Beitrag zum Sonderkündigungsrecht Krankenkasse). Mitglieder können bei einer Beitragserhöhung mit zweimonatiger Kündigungsfrist kündigen, wenn sie noch keine 18 Monate bei ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren.
Der Krankenkassenwechsel bei Arbeitgeberwechsel ist seit dem 01. Januar 2002 auch nur dann möglich, wenn die Bindungsfrist von 18 Monaten eingehalten wurde. Die Kündigung einer Krankenkasse sollte man am besten schriftlich vornehmen. Wer ganz auf der sicheren Seite sein möchte, sollte an die Krankenkasse Kündigung als Einschreiben schicken. Somit ist jeder bei der Wahl seiner Krankenkasse flexibel. |