Viele Menschen sind heute im Rahmen ihrer Familienversicherung mitversichert, aber eigentlich wissen sie gar nicht so genau, was sich hinter dem Begriff Familienversicherung verbirgt.
Unter Familienversicherung versteht man die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner, Lebenspartnern und Kindern im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Folgende Voraussetzungen gelten, damit man beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichert werden kann. Der Mitversicherte muss Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder Kind des Hauptversicherten sein. Zudem darf der Mitversicherte nur über ein geringes Einkommen verfügen. Bei mitversicherten Kindern gilt, dass die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ist allerdings das Kind noch nicht erwerbstätig, dann gilt diese Mitversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Dies kann man wiederum verlängern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges Soziales Jahr ableistet. Darüber hinaus kann nur unter bestimmten Gegebenheiten, die besonderer Prüfung unterzogen werden, die beitragsfreie Mitversicherung gewährleistet werden.
Auch bei Betrachtung des geringen Einkommens von Mitversicherten gibt es eine Vielzahl ein Informationen zu beachten, welche aber von Fall zu Fall individuelle geprüft werden sollten. Gegenüber den meisten Pflichtversicherungen ist die Familienversicherung nachrangig zu bewerten. Grundsätzlich gilt, geht ein Ehepartner arbeiten und ist der andere zu Hause bei der Familie, wird die Familie im Normalfall über die Familienversicherung mitversichert sein. |