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PKV | DER ONE-STOP-ÜBERBLICK |
Privat krankenversichern via PKVs
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Die PKV, Private Krankenversicherung, bietet umfassenden besten Krankenversicherungsschutz für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und besserverdienende Arbeitnehmer. In der PKV können sich Arbeitnehmer versichern, deren Monatsbruttoverdienst nach drei Jahren in Folge bestimmte Einkommensgrenzen übersteigt. Zuletzt waren das etwa 48.000 Euro. Bestimmte Berufsgruppen wie Beamte oder Richter können sich unabhängig von ihren Bezügen über die PKV privat versichern.
Arbeitnehmer, die in der PKV versichert sind, erhalten wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen 50-prozentigen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber, jedoch nur für Beiträge bis zum Höchstbeitrag in den gesetzlichen Krankenkassen. Alles, was darüber hinaus geht, muss vom Arbeitnehmer selbst getragen werden. Je nach dem, welcher Tarif gewählt wird, können Arbeitnehmer auch die Zahlung von Krankentagegeld vereinbaren. Diese Versicherung tritt dann ein, wenn die Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber endet. Damit kann der Versicherte absichern, dass auch bei längerer Krankheit das gewohnte Einkommen zur Verfügung steht. |
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PKV Angebote einholen und vergleichen!
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Wer die Bedingungen für den Beitritt in die PKV erfüllt und den Entschluss gefasst hat, sich privat zu versichern, der sollte unbedingt mehrere Angebote von verschiedenen Versicherern einholen. Hier gibt es zum Beispiel Infos über die Hallesche PKV private Krankenversicherung, hier über die Signal Krankenversicherung oder hier über die Gothaer Krankenversicherung als PKV. Die Tarife sind sehr unterschiedlich, richten sich aber in der PKV grundsätzlich nicht nach dem Verdienst, sondern nach Alter und Geschlecht des Versicherten.
Während in der gesetzlichen Krankenversicherung alle aufgenommen werden müssen, suchen sich die Versicherer in der PKV ihre Mitglieder aus. Da kann es durchaus sein, dass beispielsweise chronisch kranke und ältere Personen keine PKV finden, die bereit ist, sie aufzunehmen und wenn doch, dann oft nur zu hohen Aufschlägen auf die Tarife oder bestimmte Krankheiten werden von vornherein ausgeschlossen. Für junge alleinstehende gutverdienende Arbeitnehmer hingegen kann sich die Mitgliedschaft in der PKV durchaus bezahlt machen, weil die Beiträge niedriger sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung. |
Standardtarif der PKV
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Die privaten Krankenkassen wurden vom Gesetzgeber verpflichtet, einen sogenannten Standardtarif anzubieten. Dieser steht für alle Versicherten offen, unabhängig von eventuellen Vorerkrankungen oder besonderen Risiken. Die Leistungen des Standardtarifs entsprechen dabei dem Niveau bei den gesetzlichen Krankenkassen. Ein weiteres Merkmal des Standardtarifs ist, dass dieser von den privaten Krankenkassen nicht gekündigt werden darf. Kann ein Versicherter aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten die aktuellen Beiträge nicht bezahlen, so muss trotzdem eine Notversorgung sichergestellt werden. Der Standardtarif ging zum 01. Januar 2009 in den aktuellen Basistarif über. Alle Versicherten, die ihren Vertrag zuvor abgeschlossen hatten, konnten direkt in den neuen Basistarif wechseln. Rentner sowie pensionierte Beamte hatten zudem die Möglichkeit den Standardtarif zu den bisherigen Bedingungen unverändert fortzuführen. Die Leistungen des Basistarifs sind mit denen des Standardtarifs identisch. Allerdings steht der Basistarif einem größeren Personenkreis offen.
Wer kann in den Basistarif wechseln? Seit 2009 können alle Personen die sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheiden, den neuen Basistarif nutzen. Dies sind zum einen Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze zum anderen auch Beamte, Freiberufler und Selbstständige. Zudem besteht auch die Möglichkeit für freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Personen in den Basistarif zu wechseln. Wer bereits bei einer privaten Krankenversicherung Mitglied ist und die Beiträge nicht mehr aufbringen kann, für den ist ebenfalls ein Wechsel zum Basistarif empfehlenswert. Die Beiträge des Standardtarifs sowie des Basistarifs orientieren sich am Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem besteht bei den meisten Neuverträgen die Möglichkeit einen Selbstbehalt zu wählen, um die Beiträge zu senken.
Für wen lohnt sich der Standardtarif? In Deutschland besteht eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht. Lohnend kann der Tarif für Personen sein, die aufgrund einer Selbstständigkeit nicht mehr bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Eine solche Person kann sich dann innerhalb einer bestimmten Frist für den Standardtarif der privaten Krankenversicherung entscheiden. Sollte sich der Betreffende nicht eigenständig versichern, besteht automatisch eine Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse, wo der Versicherte zuletzt Mitglied war. Zudem ist der Standardtarif zum einen für Versicherte lohnend, die aufgrund von Vorerkrankungen bei der privaten Krankenversicherung Risikozuschläge bezahlen müssen. Zum anderen kann er sich für ältere Personen rentieren, da die Beiträge der privaten Krankenkassen trotz Altersrückstellungen mit zunehmenden Alter zumeist teurer werden. (20.07.2011) |
Als Privatpatient gut Lachen haben
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Basistarif PKV
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