In Deutschland ist es seit Januar 2009 gesetzlich geregelt, dass jede private Krankenversicherung hierzulande einen Basistarif anbieten muss. Die Leistungen im Rahmen eines Basistarifs ähneln denen der gesetzlichen Krankenversicherung und sprechen alle Personen an, die grundsätzlich in den versicherten Personenkreis einer privaten Krankenversicherung (PKV) fallen. Hierzu sind Freiberufler und Selbstständige ebenso zu zählen wie Beamte und Studenten. Auch Arbeitnehmer, deren Jahresgehaltsbezüge die aktuelle Pflichtversicherungsgrenze von aktuell 49.950 Euro brutto jährlich drei Jahre in Folge überschritten hat, können den Basistarif einer PKV in Anspruch nehmen. Im Allgemeinen hat der Anbieter einer PKV grundsätzlich die freie Wahl, welchen Personen er eine PKV anbietet. Es ist dem Versicherer somit erlaubt, Personen abzulehnen, die in den versicherten Personenkreis einer PKV fallen. Dies ist im Rahmen des Basistarifs nicht möglich. Eine Abfrage von Gesundheitsfragen, die den allgemeinen Gesundheitszustand des Versicherten dokumentieren sollen und damit das Kostenrisiko für den Versicherungsanbieter klären, darf keine Abweisung des Versicherten zur Folge haben. Risikozuschläge für ältere und / oder chronisch kranke Personen sowie Leistungsausschlüsse sind beim Basistarif ebenso nicht erlaubt.
Die Höhe des Basistarifs ist auf einen Monatsbeitrag von 570 Euro begrenzt. Je nach individuellem Fall kann die Höhe des Beitrags natürlich auch nach unten angepasst werden. Familienmitglieder sind im Rahmen des Basistarifs jedoch nicht mitversichert und müssen separat versichert werden.
Welche Leistungen beinhaltet der Basistarif?
Generell ist der Leistungsumfang im Rahmen des Basistarifs mit dem einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar. Parallelen bestehen auch bei der Beitragshöhe und der Höhe der Leistungen. Die Übernahme von Kosten für Weiterbehandlungen von bereits bestehenden Krankheiten ist generell ab dem ersten Versicherungstag im Basistarif enthalten. Warte- oder Karenzzeiten fallen somit für den Versicherten nicht an. Somit ist es auch Personen mit Vorerkrankungen möglich, sich in einer PKV zu bezahlbaren Konditionen versichern zu lassen. Eine Ablehnung darf diesen Personen aufgrund ihrer Vorerkrankung durch den Anbieter der Versicherung nicht wiederfahren. |