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PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG

Häufig sinnvoll: die private Unfallversicherung

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es noch die private Unfallversicherung. Sie deckt, wie der Name schon sagt, Unfälle im privaten und damit im häuslichen Bereich ab, während die gesetzliche Unfallversicherung zum Beispiel für Unfälle eintritt, die auf dem Weg zur Arbeit, in den Kindergarten oder in die Schule passieren.

Es ist für jeden Menschen ratsam, eine private Unfallversicherung abzuschließen, denn die gesetzliche bietet so viele Ausnahmen, dass sie völlig unzureichend ist. Zum Beispiel ist zwar der Weg zur Arbeit versichert, jedoch nur der direkte Weg. Wer etwa zum Bäcker fährt, der gleich neben der Straße liegt, verlässt den direkten Weg. Rutscht er auf der Treppe zum Bäcker aus, so ist dies ein Fall für die private Unfallversicherung.

Die Unfallversicherungen, die privat abzuschließen sind, werden von fast jedem Versicherungsunternehmen angeboten. Dabei sind aber die Konditionen teilweise sehr unterschiedlich, so dass es sich durchaus lohnen kann, einen umfangreichen Vergleich vor der Entscheidung für den einen oder den anderen Versicherungsanbieter anzustellen. Oftmals ist es auch möglich, nicht nur eine reine private Unfallversicherung abzuschließen, sondern diese zusätzlich mit einer Lebensversicherung zu kombinieren.

Bei der Unfall-Versicherung wird häufig ein dynamischer Zuwachs vereinbart, das bedeutet, dass zwar die Beiträge in jährlichem Turnus steigen, dafür aber auch die Summe, die im Schadensfall gewährt wird. Dies macht u.a. als Inflationsausgleich Sinn, trägt aber auch dem normalerweise tendenziell steigenden persönlichen Lebensstandard im Laufe der Jahre Rechnung.

Bei den Leistungen für die private Unfallversicherung ist es meist möglich, aus einem Katalog zu wählen. So werden in der Regel der Krankenhausaufenthalt und die Behandlung dort bezahlt, die Übernahme von Reha-Maßnahmen erweitert das Leistungsangebot. Für die Zeit nach einem Unfall kann über die private Unfallversicherung eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden, wenn solche zusätzlichen Leistungen gewünscht und vereinbart sind. Es wird durch die private Unfallversicherung im Falle der Erwerbsunfähigkeit zudem eine Rente (siehe auch Unfallrente) gezahlt, die sich in ihrer Höhe nach der Anzahl der Jahre richtet, für die die Rente gezahlt werden muss.

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