Es gibt neben der gesetzlichen Unfallversicherung auch private Unfallversicherungen. Die gesetzliche Versicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung und betrifft alle Unfälle und gesundheitliche Schäden, die im beruflichen Alltag oder im Sinne einer Berufskrankheit entstehen können. Die Kosten dafür trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Versicherungsträger sind hier die Berufsgenossenschaften, sowie die berufsspezifischen Unfallkassen. Versichert sind alle Angestellten, Arbeiter, Auszubildenden und so weiter.
Private Unfallversicherungen sind dafür zuständig, Personen vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Zu den möglichen Folgen gehören unter anderem Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit. Bei den Unfällen spielt es vertragsrechtlich keine Rolle, ob sie in beruflichem oder privatem Kontext geschehen sind. Zusätzlich zu den konkreten Unfällen sind üblicherweise auch Verletzungen versichert, wie zum Beispiel Sportverletzungen in Folge von Kraftanstrengung.
Unfallversicherungen bieten vielfältige Leistungen. Es werden beispielsweise Verdienstausfälle entschädigt, Kosten für ärztliche Behandlungen und Reha-Maßnahmen übernommen und gegebenenfalls Hilfen für den Haushalt finanziert.
Je nach individueller vertraglicher Vereinbarung können die Leistungen in Form einer Einmahlzahlung oder aber gestaffelt ggf. als Unfallrente erfolgen.
Werden auch Todesfall-Leistungen mit in die Unfallversicherungen aufgenommen, erfolgt eine Auszahlung der Versicherungssumme an die Angehörigen. Voraussetzung hierfür ist ein Eintreten des Todes in Folge des Unfalls, üblicherweise bis zu einem Jahr nach dem Unfall.
Wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, wird von den Unfallversicherungen ein so genanntes Krankenhaustagegeld gezahlt. Zusätzlich sind eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen individuell vertraglich vereinbar, so zum Beispiel Kosten für plastisch-chirurgische Operationen, Rentenleistungen etc. |