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FAMILIENUNFALLVERSICHERUNG

Die Unfall-Versicherung für die ganze Familie

In der Familienunfallversicherung ist - wie der Name bereits sagt - die gesamte Familie unfallversichert. Dabei können sich die Leistungen für die einzelnen versicherten Familienmitglieder aber deutlich unterscheiden. Sowohl bei Eltern als auch bei Kindern sollte in der Familienunfallversicherung eine sinnvolle Versicherungssumme für den Invaliditätsfall abgesichert sein.

Viele Gesellschaften werben mit Zusatzleistungen in der Familienunfallversicherung, die dann Krankenhaustagegeld oder aber Schmerzensgeld im Versicherungsfall leisten. Auf den eigentlichen Sinn der Absicherung, nämlich die finanzielle Besicherung der Arbeitskraft, hat diese Zusatzleistung keinerlei günstige Auswirkungen. Allerdings kann sich durch diese Zusatzleistungen gerade in der Familienunfallversicherung der Versicherungsbeitrag deutlich erhöhen. Für eine solide und sinnvolle Familienunfallversicherung sind solche Zusatzleistungen nicht notwendig.

Viele Gesellschaften bieten innerhalb der Familienunfallversicherung bei versicherten Kindern die Möglichkeit, hier die Zusatzleistung mit zu versichern, die Übernachtungskosten für Eltern beim Krankenhausaufenthalt der Kinder trägt. Auch wenn diese Zusatzleistung nur bis zu einem bestimmten Alter des Kindes begrenzt ist, kann dieser Einschluss innerhalb der Familienunfallversicherung sehr sinnvoll sein, denn Übernachtungskosten für Eltern im Krankenhaus, die hier bei ihren verunfallten Kindern bleiben möchten, sind teuer. Beachten sollte man aber, dass diese Zusatzleistung aus der Versicherung auch mit dem erreichten Höchstalter der Kinder wieder herausgenommen wird, um zusätzliche Kosten für nicht mehr gewährbare Leistungen zu vermeiden.

Die Familienunfallversicherung wird als gesamte Versicherung der Familie polisiert, wobei Kinder aus dem Leistungsumfang nicht automatisch mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres oder aber dem Beginn der Berufstätigkeit beziehungsweise dem Verlassen des Elternhauses herausfallen. Bis zu einem maximalen Alter von 27 Jahren können die eigenen Kinder in der Familienunfallversicherung bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen mitversichert sein. Muss ein Kind für sich selbst die Unfallversicherung abschließen, da es aufgrund der Versicherungsbedingungen nicht mehr in der Familienunfallversicherung geführt werden kann, sind die Einstiegskonditionen für diesen Versicherungsnehmer oftmals deutlich günstiger. Hierauf sollten Familien auch bereits beim Abschluss der Familienunfallversicherung achten, denn viele Anbieter werben mit diesem Vorteil.






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