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GRUPPENUNFALLVERSICHERUNG

Finanzielle Unfall-Vorsorge für Versichertengruppe

Bei der Gruppenunfallversicherung handelt es sich um eine Sozialleistung auf freiwilliger Basis, die ein Arbeitgeber für die Arbeitnehmer abschließen kann. Hierbei handelt es sich um eine ergänzende Versicherung zur gesetzlichen Unfallversicherung, bei der wiederum der Schutz des Arbeitnehmers auf die Arbeitszeit sowie die direkte An- und Abreise zur und von der Arbeit gegeben ist.

Die Gruppenunfallversicherung kann flexibel gestaltet werden und mit individuellen Zusatzleistungen versehen sein. Grundsätzlich hat die Gruppenunfallversicherung ihre Gültigkeit sowohl an jedem Ort weltweit als auch bei allen Aktivitäten im beruflichen Leben sowie auch in der Freizeit des Arbeitnehmers. Der Abschluss der Gruppenunfallversicherung ist in der Regel bereits ab drei Personen möglich. Der Arbeitgeber kann seinen eigenen Schutz in die Gruppenunfallversicherung mit einschließen, wenn er diese als freiwillige soziale Leistung betrachtet. Auch Familienangehörige, die im Unternehmen beschäftigt sind, können in die Gruppenunfallversicherung mit eingeschlossen werden. Leistungen erbringt diese Versicherung jeweils bei feststellbarem Invaliditätsgrad.

Während die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen in Rentenform zahlt, erfolgt bei der Gruppenunfallversicherung meist die einmalige Kapitalzahlung. So ist es möglich, notwendige Anschaffungen sofort zu tätigen. Zusätzlich eingeschlossen werden kann in die Gruppenunfallversicherung allerdings auch die lebenslange Rentenzahlung. Dabei sind auch andere Zusatzleistungen wie Todesfall- oder Übergangsleistungen, oder auch Krankenhaustagegeld zu vereinbaren. Die Ausgestaltung des Vertrages der Gruppenunfallversicherung ist an die Bedürfnisse der zu versichernden Gruppe anpassbar.

Grundsätzlich sind zwei Varianten der Gruppenunfallversicherung abschließbar. Hierbei kann sowohl der Arbeitgeber die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung für sich beanspruche oder er kann auch die Ansprüche an die Arbeitnehmer abtreten. Für einen Arbeitgeber lohnt sich der Abschluss einer Gruppenunfallversicherung auch steuerlich, denn sie kann als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Generell kann die Gruppenunfallversicherung je nach Anbieter auch in unterschiedlichem Umfang abgeschlossen werden. So besteht die Möglichkeit, einen Rundumschutz für 24 Stunden zu gewähren, lediglich Unfälle im Zusammenhang mit dem Beruf ohne Wege oder aber Berufsunfälle mit Wegeunfällen zu versichern.

Große Anbieter der Gruppenunfallversicherung sind die Allianz Versicherungen, die HDI sowie die R&V Versicherungen.






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