Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland ein wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssytems. Wie in einigen anderen Versicherungen auch üblich, wird zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Personen unterschieden.
Pflichtversichert in der gesetzliche Unfallversicherung sind beispielsweise alle Beschäftigten, Kinder (welche einen Kindergarten besuchen), Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitnehmer, Landwirte und Pflegepersonen. Freiwillig versicherte Personen sind zum Beispiel Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer.
Grundsätzlich werden durch die gesetzliche Unfallversicherung die Risiken Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit versichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert die angesprochenen Personengruppen zwar gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls ab, hat jedoch einen entscheidenden Nachteil, sie gilt nur für den beruflichen Bereich. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung kann man nur in Anspruch nehmen, wenn man während seiner beruflichen Tätigkeit, auf dem Weg dorthin, oder auf dem Heimweg einen Unfall erleidet. Für Kinder gilt Ähnliches, sie sind nur im Kindergarten, in der Schule, oder auf dem Weg dorthin bzw. auf dem Heimweg versichert.
In allen anderen Fällen, also im gesamten privaten Bereich, ist man durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert. Hier empfiehlt sich daher der zusätzliche Abschluss einer privaten Unfallversicherung, durch die man in jeder Situation und in jedem Lebensbereich abgesichert und geschützt ist (siehe private Unfallversicherung).
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt gemäß einer bestimmten Staffelung eine finanzielle Entschädigung, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls bestimmte körperliche Beeinträchtigungen hinnehmen muss. |