In einem sozialen Staat ist es in der Regel so, dass jeder auf irgendeine Weise für den Notfall abgesichert ist. Daher ist es bei uns auch so, dass jeder Mensch krankenversichert sein muss. Das kann sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung der Fall sein. Aber nicht nur für den Krankheitsfall wird vorgesorgt, es gibt auch spezielle Unfallversicherungen, die vor allen Dingen den Arbeitnehmern einen besonderen Schutz gewähren soll. Die gesetzliche Unfallversicherung kann man allgemeinhin auch als eine Berufsunfallversicherung bezeichnen. Hier werden alle Unfälle abgesichert, die in direktem Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit stehen. Das schließt auch den Arbeitsweg ein.
Wenn sich also ein Unfall ereignet, der mit der Berufsausübung in Zusammenhang steht, dann greift hier der Schutz der Berufsunfallversicherung. Sämtliche Kosten der Behandlung und auch die von eventuellen Rehabilitationsmaßnahmen werden von dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Die Träger sind die Berufsgenossenschaften. Für den Arbeitnehmer ist es von enormem Vorteil, dass die Beiträge für diese Versicherung in vollem Umfang nur vom Arbeitgeber gezahlt werden. Für die Beitragsberechnung werden die einzelnen Berufe in verschiedene Gefahrenklassen eingeteilt. Dazu kommt noch die vereinbarte Versicherungssumme und auch die Lohnsumme, die der Arbeitnehmer ausgezahlt bekommt, wird zur Beitragsberechnung einbezogen.
Bei einem Selbstständigen gibt es auch die Möglichkeit, dass er sich freiwillig bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft gegen Berufsunfälle versichert. Natürlich steht dem Selbstständigen auch der Weg offen, es mit einer privaten Versicherung zu versuchen. Hier müsste man allerdings eine Kombination aus zwei Versicherungen nehmen, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung. Preislich wird die Variante mit der freiwilligen Versicherung in der Berufsgenossenschaft auf jeden Fall die günstigere Alternative sein. In Bezug auf die Leistungen aus der Berufsunfallversicherung muss sich die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften ebenfalls nicht verstecken. Das gilt vor allen Dingen dann, wenn man Preis und Leistung im Verhältnis zueinander betrachtet und dabei die gesetzliche und private Unfallversicherung miteinander vergleicht. |