Grundsätzlich ist jede Person vom Gesetz her in der so genannten gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Allerdings tritt diese nur in ganz bestimmten Situationen ein. Bei Kindern erhält man zum Beispiel nur Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn diese sich im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Heimweg aufgrund eines Unfalls verletzen. Erwachsene erhalten ebenfalls nur Leistungen, wenn diese während der Arbeit oder auf dem Weg dort hin bzw. Heimweg durch einen Unfall zu Schaden kommen. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt also nicht für den privaten Lebensbereich.
Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, über eine private Unfallversicherung und den Abschluss einer solchen nachzudenken. Die private Unfallversicherung bietet einen viel weitreichenderen Schutz als die gesetzliche Unfallversicherung. Sie erbringt Leistungen in jedem Fall, egal wo, wann, und durch welche Situation sich der Unfall ereignet hat.
Die Leistungen der Unfall-Versicherung bestehen in erster Linie aus der so genannten Invaliditätssumme. Diese richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung. Der Versicherte erhält dann anhand der Progressionsstufe einen bestimmten Prozentanteil der Versicherungssumme, je nach Schwere der Verletzung. Zudem bietet die Unfall-Versicherung eine Absicherung der Angehörigen im Todesfall als Unfallfolge des Versicherten und somit teilweise auch den Charakter einer Risiko-Lebensversicherung.
Der Versicherte kann ferner die Zahlung einer Unfall-Rente vereinbaren. Falls er aufgrund des Unfalls nicht mehr erwerbstätig sein kann, wird aus der Unfall-Versicherung heraus eine lebenslange Unfallrente gezahlt.
Der Beitrag zur Unfall-Versicherung hängt zum Einen ab vom Eintrittsalter des Versicherten, zudem natürlich von der Höhe der vereinbarten Leistungen, wie zum Beispiel die Höhe der zu zahlenden Unfallrente. Ein durchschnittlicher Beitrag für eine Unfall-Versicherung mit Unfallrente von 1.000 Euro im Monat liegt ca. bei 200 bis 300 Euro im Jahr. |