Das Krankenhaustagegeld ist eine sehr nützliche Zusatzversicherung. Diese kann sowohl über eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, in eine Krankenvollversicherung einer privaten Krankenkasse integriert werden, oder über eine Unfallversicherung hinzugebucht werden. Das Krankenhaustagegeld ist dabei für jeden Versicherungsnehmer, ganz gleich über welche Art abgeschlossen, sehr nützlich. Ziel des Krankenhaustagegelds ist es, dem Versicherungsnehmer eine finanzielle Leistung zu erbringen, sofern dieser in stationärer Behandlung ist. Besonders profitieren an dieser Stelle Selbstständige und Freiberufler, da diese in der Regel auf jeden Tag angewiesen sind und nur Geld verdienen können, wenn sie auch tatsächlich arbeiten. Langfristige stationäre Aufenthalte und auch kurzfristige können dabei sehr große Umsatzeinbußen verursachen. Mit dem Krankenhaustagegeld können solche Risiken sinnvoll abgesichert werden. Natürlich können auch Arbeitnehmer jederzeit ein Krankenhaustagegeld mit einer Versicherungsgesellschaft vereinbaren und dieses nutzen.
Der Versicherungsnehmer hat bei Abschluss von einer Krankenhaustagegeld Zusatzversicherung die Möglichkeit selber zu entscheiden wie hoch die finanzielle Leistung der Versicherung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes pro Tag ausfallen soll. Diese finanzielle Leistung wird nicht an das Krankenhaus, sondern an den Versicherungsnehmer entrichtet, welchem diese frei zur Verfügung steht. Außerdem kann der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss den Tag wählen, ab welchem das Krankenhaustagegeld gezahlt werden soll. Die Möglichkeiten sind dabei beinah unbegrenzt. Ob direkt ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthaltes oder erst nach 30 Tagen steht dem Versicherungsnehmer in der Regel frei. Es sollte jedoch bedacht werden, dass die zu entrichtenden Beiträge in die Versicherung höher ausfallen, sofern das Krankenhaustagegeld früher gezahlt wird. Aus diesem Grund sollten vor allem Arbeitnehmer und Angestellte ein Krankenhaustagegeld vereinbaren, welches erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnfortzahlung beginnt.
Ein weiterer Hinweis steht im Zusammenhang mit den Krankenhaustagegeldleistungen aus der Unfallversicherung. Denn dieses wird ausschließlich dann gezahlt, wenn der Krankenhausaufenthalt auf Grund eines Unfalles notwendig ist. Anders ist es bei dem Krankenhaustagegeld der privaten Krankenversicherungen. Unabhängig davon ob dieses als Zusatzversicherung abgeschlossen wird oder in eine Krankenvollversicherung der Privatkasse integriert ist, wird die Leistung bei jedem Krankenhausaufenthalt erbracht. |