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KRANKENVERSICHERUNG FÜR RENTNER

Wie sich Rentner krankenversichern

Die Krankenversicherung der Rentner (KVDR) ist eine Pflichtversicherung. Sie beginnt automatisch mit dem Tag der Antragstellung auf eine gesetzliche Altersrente (gesetzliche Rentenversicherung).

Selbstständige Personen müssen beachten, dass ein Eintritt in die Krankenversicherung der Rentner erst nach Beendigung der hauptberuflichen Tätigkeit möglich ist. Bei vorheriger langjähriger Mitgliedschaft in einer PKV (Privatkrankenversicherung) hingegen ist ein Wechsel in Richtung gesetzliche Krankenversicherungen allerdings in der Regel nicht mehr möglich.

Die Träger der Krankenversicherung der Rentner sind die deutschen Krankenkassen. Sie entscheiden, ob die vorgeschriebenen Vorversicherungszeiten und Rahmenbedingungen erfüllt sind und der Antragsteller in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden kann.

Zur Erfüllung der Vorversicherungszeit muss der Rentner mindestens 9/10 der zweiten Hälfte seiner Arbeitsjahre bei einer Krankenkasse versichert gewesen sein. Die freiwillige Mitgliedschaft von selbständigen Personen (siehe freiwillige Krankenversicherung) oder die Familienversicherung werden ebenfalls angerechnet. Eine zusätzliche Krankenversicherungspflicht durch eine Beschäftigung oder eine spezielle Befreiung (z.B. für Beamte) dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr bestehen.

Die Beiträge zur Krankenversicherung für Rentner richten sich nach den allgemeinen Beitragssätzen und werden je zur Hälfte von der Rentenanstalt und dem Versicherten getragen. Der Rententräger behält den Eigenanteil ein und überweist die Gesamtsumme an die - frei gewählte - Krankenkasse. Die Leistungen sind gesetzlich festgeschrieben.

Innerhalb von drei Monaten besteht die Möglichkeit für Pensionäre, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Personen, die eine oder mehrere Voraussetzungen zur Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen, müssen sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Auf Antrag können sie einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger erhalten. Er beträgt ca. die Hälfte des Beitragssatzes der gewählten Krankenkasse oder - bei Versicherten in einer Privat Krankenkasse - 6.95% des Beitrages und sollte rechtzeitig gestellt werden, um Verluste oder Verzögerungen zu vermeiden.


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