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GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG

GRV | Gesetzliche Altersvorsorge

Die gesetzliche Rentenversicherung ist schon vor langer Zeit eingeführt worden. Sie ist dafür gedacht, den Lebensunterhalt nach der aktiven Arbeitszeit zu sichern. Aus diesem Grund gibt es für alle Arbeiter und Angestellten eine Versicherungspflicht. Die Beitragshöhe, die jeder Versicherte zu entrichten hat, richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Der Beitrag wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Sobald das Renteneintrittsalter von derzeit noch 65 Jahren erreicht wird, bezieht der ehemalige Arbeitnehmer eine monatliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenhöhe ist abhängig davon, wie hoch das Einkommen des Arbeitnehmers war. Es wird dabei für jedes Jahr, in dem er gearbeitet hat, ein Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Versicherten ermittelt. Dann wird das Verhältnis des Arbeitnehmers zum Durchschnitt der anderen berechnet. Daraus ergibt sich für jedes Beitragsjahr ein bestimmter Punktwert. Die errechneten Punkte werden addiert und mit dem aktuellen Rentenfaktor multipliziert. Das Ergebnis dieser Rechnung ist dann die monatliche Rentenhöhe. Die gesetzliche Rentenversicherung ist aber nicht nur für die Altersrente zuständig. Wer beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist, kann auch schon vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Falls ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer oder ein Rentner stirbt, kann der hinterbliebene Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen- bzw. Witwerrente bekommen. Minderjährige Kinder erhalten in einem derartigen Fall eine Halbwaisenrente. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet aber auch noch andere Leistungen an. Bei drohender Arbeitsunfähigkeit kann ein Versicherter Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bekommen. Die medizinische Rehabilitation wird in meistens in Form einer Heilbehandlung, auch Kur genannt, gewährt. Die berufliche Rehabilitation umfasst in der Regel eine Umschulung in einen anderen Beruf. Mitunter werden auch Fortbildungen angeboten. Es wird dabei stets auf die Bedürfnisse und die Fähigkeiten des Versicherten eingegangen.


Beitragssatz Rentenversicherung






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