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Riester-Renten als ein Beispiel der privaten Rente

Die finanzielle Lage spitzt sich in vielen Haushalten mehr und mehr zu, und auch das Thema Private Altersvorsorge beziehungsweise Private Rentenversicherung lässt niemanden mehr unberührt. Wer nicht munter der Altersarmut entgegen steuern möchte, der kommt nicht umhin sich mit dem Thema ausführlich auseinander zu setzen. Eine privat finanzierte Altersabsicherung ist wichtiger und aktueller als jemals zuvor.

Private Altersvorsorge mit der Riester Rente

Stetig wachsende Kundenzahlen verzeichnet hier die private Riester-Rente. Sie zeichnet sich aus durch Invaliden- und Hinterbliebenenschutz, sowie der Zuteilung staatlicher Förderungen und Sonderabzugsmöglichkeiten. Die Riester-Rente ist eine freiwillig finanzierte Zusatzrente. Eingeführt wurde die Riester-Rente im Jahre 2001, als leere Rentenversicherungstöpfe ein Umdenken nötig machten. Namensgeber der neuen Altersvorsorge ist Walter Riester, der damals amtierenden Minister für Arbeit und Soziales.

Unmittelbar förderberechtigte Personen

Staatliche Zulagen und Sonderabzugsmöglichkeiten erhalten bei der Riester-Rente alle unmittelbar und voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Ebenfalls zur Gruppe der förderberechtigten Personen gehören jedoch auch alle Bedienstete des Staates (Soldaten, Richter, Beamte), Landwirte, Selbstständige und versicherungspflichtige Künstler, nicht erwerbsmäßig arbeitende Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslosengeldbezieher und ALG II-Empfänger, sowie die geringfügig Beschäftigten (bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit).

Mittelbar förderberechtigte Personen

Als mittelbar förderberechtigt gelten Ehegatten von unmittelbar förderberechtigten Personen. Hier kommen in der Regel beitragsfreigestellte Riester-Verträge zum Tragen.

Nichtförderberechtigte Personen

Keinen Anspruch auf staatliche Förderungen haben alle nicht(sozial)versicherungspflichtigen Personen. Zu dieser Gruppe gehören alle Hausfrauen und Hausmänner, nicht versicherungspflichtige Selbstständige, Erwerbsminderungsrenten-Bezieher, Versorgungsbezieher (Architekten, Ärzte, Apotheker), Altersrentner, sowie die Mehrzahl aller geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer. Studenten gelten zunächst ebenfalls als nicht Zulagen berechtigt, rutschen jedoch bereits bei Aufnahme der ersten voll versicherungspflichtigen Berufstätigkeit in die Förderberechtigung hinein.

Ansparmöglichkeiten

Die Riester-Verträge basieren auf dem so genannten Vier-Säulen-Modell. Neben der Ansparung einer klassischen Rente, stehen dem Riester-Kunden auch diverse Banksparpläne, Pensionskassen und Direktversicherungen, sowie Fondssparpläne zur Auswahl.

Besonderheiten und Tipps

Die private Altersabsicherung, Riester-Rente, gilt laut Stiftung Warentest "Finanztest" derzeit als eine der rentabelsten und sichersten Möglichkeit Geld anzulegen. Dies lohne sich auch noch bei einem Eintrittsalter von bis zu 55 Jahren. Gesundheitsprüfungen werden hier vor Vertragsabschluss in der Regel nicht verlangt. Des Weiteren gelten alle Riester-Verträge als "HARTZ IV-sicher, dh. ein Verrechnen mit sonstigen staatlichen Zuwendungen kann hier nicht erfolgen.


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