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RÜRUP-RENTE |
Private Altersvorsorge mit Steuervorteilen
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Die Rürup-Rente ist eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge, die seit 2005 zur Verfügung steht. Sie kann grundsätzlich von allen Menschen, die in Deutschland in vollem Umfang steuerpflichtig sind, genutzt werden. Sie ist aber vor allem für Selbstständige, Freiberufler sowie Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Einkommen interessant.
Anleger, die sich für die Rürup-Rente entscheiden, schließen einen Vertrag, der mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist. Auch die Rürup-Rente ist weder vererb- noch veräußerbar, im Todesfall wären sämtliche Leistungen verloren. Im Fall einer Insolvenz bzw. bei der Beantragung von Hartz IV wird das Geld des Rürup-Vertrages jedoch nicht angetastet.
Im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Rürup-Rente jedoch ein kapitalgedecktes System, die lebenslange monatliche Rentenzahlung im Alter wird aus den während der Ansparphase eingezahlten Geldern finanziert. Wichtig ist ebenfalls, dass eine Auszahlung des Kapitals bei Eintritt ins Rentenalters lediglich zu 30% möglich ist, der Restbetrag muss verrentet werden.
Die Rürup-Rente ist vor allem wegen ihrer hohen staatlichen Förderung attraktiv. Diese Förderung wird in Form von Steuervergünstigungen gewährt. So können die Beiträge zur Rürup-Rente von den Vertragsinhabern bis zu einem Betrag von 20.000 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Derart hohe Sonderausgaben verringern das zu versteuernde Einkommen drastisch, so dass Einkommenssteuer in nicht unerheblichen Maß gespart werden kann. Derzeit sind die Einzahlungen jedoch noch nicht zu 100% absetzbar, der Prozentsatz liegt derzeit bei 66%. Der Steuererleichterung während der Ansparphase steht die Besteuerung der späteren Rente gegenüber. Da der Steuersatz im Rentenalter jedoch normalerweise deutlich geringer ist, bleibt dennoch ein Vorteil erhalten.
Um den Nachteil der Rürup-Rente im Todesfall auszugleichen, kann der Vertrag mit einem Hinterbliebenenschutz vereinbart werden. Dieser sichert dem Ehepartner oder den Kindern eine lebenslange Rente bzw. eine Einmalzahlung aus dem Vertrag. Auch der Berufsunfähigkeitsschutz kann mit der Rürup-Rente auf Wunsch kombiniert werden. |
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