Die Direktversicherung gehört zu den viel genutzten Modellen der Betrieblichen Altersversorgung und wird vom Staat vorwiegend durch Steuererleichterungen gefördert. Diese private Vorsorgeversicherung wird auch als Entgeldumwandlung bezeichnet.
Die Betriebliche Altersvorsorge kann nur von Arbeitnehmern/ Angestellten mit einem Festvertrag vereinbart werden. Neben- oder Minijobs sind von dieser staatlich geförderten Vorsorge ausgeschlossen. In der Regel schließt der Arbeitgeber mit einer Versicherung einen Vertrag für eine fondgsgebundene oder kapitalbildende Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung ab, die den Arbeitnehmer als versicherte Person mit unwiderruflichem Bezugsrecht nennt. Die Beiträge zur Direktversicherung werden direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und eingezahlt (Gehaltsumwandlung). Idealerweise beteiligt sich der Arbeitgeber freiwillig an den Beiträgen, spart dadurch Lohnnebenkosten und bindet gute Fachkräfte an sein Unternehmen.
Die Arbeitnehmerbeiträge sind - bis maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung - frei von Steuern und Sozialabgaben. Falls der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet, kann er den Vertrag zu seinem neuen Arbeitgeber überführen, ihn beitragsfrei stellen oder die Beiträge selbst weiterzahlen. In diesem Fall ist es wichtig, den Status in "Versicherungsnehmer und versicherte Person" ändern zu lassen. Die Direktversicherung ist immer pfändungssicher, wird also nicht auf ALGI und ALG II Zahlungen angerechnet.
Die Auszahlung einer Direktversicherung erfolgt grundsätzlich erst mit dem Eintritt ins Rentenalter, frühestens jedoch mit 60 Jahren. Voraussetzung dafür ist eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren und die Beitragszahlungsdauer von mindestens fünf Jahren. Das Kapital wird als Rente ausgezahlt. Ist der Bezugsberechtigte bereits verstorben, erhalten die Erben das Kapital. Auf Wunsch wird die Rente in eine Einmalzahlung umgewandelt. Auf die Auszahlungen erhebt die GKV Sozialbeiträge, die bei einer Rentenzahlung über einen 10- Jahres-Zeitraum verteilt sind. Bei einer einmaligen Kapitalausschüttung werden diese Sozialabgaben in einer Summe fällig.
Eine Direktversicherung kann durch steuerliche Vorteile, einen garantierten Zins und die gesicherten Ansprüche überzeugen. Sie wird von zahlreichen Versicherungsgesellschaften - u.a. AXA, R & V oder Zürich Versicherung - angeboten. Vor dem Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge sollte immer eine unabhängige Beratung und Vorstellung mehrere Optionen erfolgen. (April 2011) |