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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Grundwissen über die betriebliche Altersvorsorge

Das Gesetz namens Altersvermögensgesetz und die Erneuerung des Betriebsrentengesetzes haben wesentlich zu einer besseren Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung beigetragen. Alle Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig sind, haben jetzt das Recht auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Die betriebliche Altersvorsorge ist zusammen mit der Riester Rente ein Kernfaktor der Vorsorge für das Alter.

Wie jetzt den meisten Menschen hinreichend bekannt ist, wird das Rentenniveau in Zukunft weiter absinken und vor diesem Hintergrund sind alle Arbeitnehmer gehalten, so früh wie möglich etwas für ihre private Altersvorsorge zu tun. Der planmäßige Aufbau einer Altersversorgung ist nur durch regelmäßiges Sparen in der Phase der Berufstätigkeit möglich. Dabei ist es für die meisten Menschen besonders wichtig, dass die Ersparnisse nicht schon vorher verbraucht werden können. Das ist somit wie ein Eigenschutz zu sehen.

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge kann gespart werden, ohne das der Arbeitnehmer vorher eine Möglichkeit des Zugriffs auf das angesparte Kapital hat.

Damit die betriebliche Altersvorsorge bestimmte Leistungen erbringen kann, muss zum Beispiel durch Entgeltumwandlung ein Teil des Lohnes der betrieblichen Altersversorgung zugeführt werden. Das ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer seine Altersversorgung eigenfinanziert. Eine andere Möglichkeit ist aber die Finanzierung durch den Arbeitgeber direkt. Dabei gibt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag für die betriebliche Altersvorsorge ab. Sowohl bei der einen als auch bei der anderen Variante können für beide Parteien steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile entstehen.

Es gibt für die betriebliche Altersvorsorge fünf verschiedene Durchführungswege, das sind die Direktzusage, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse und Pensionsfonds. Unterschiede in den Durchführungswegen bestehen zum einen in den Möglichkeiten der Gestaltung und in der verschiedenen Behandlung für Sozialabgaben und Steuer der Arbeitnehmer.

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