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BETRIEBSRENTE ARTEN

Wer trägt die Beiträge (zu welchen Anteilen)?

Die gesetzliche Rente allein reicht im Alter ganz sicher nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können. Das merken aktuell schon die jetzigen Rentner, denen immer nur minimale Rentenerhöhungen bei trotzdem steigenden Preisen zugebilligt werden. Insofern ist private Vorsorge notwendig. Aber auch nicht wenige Arbeitgeber steuern einen Teil dazu bei und versuchen durch Betriebsrenten, den Wohlstand im Alter für ihre Mitarbeiter zu gewährleisten. Dabei hat theoretisch jeder Arbeitnehmer ein Recht auf eine Betriebsrente, auch wenn der Arbeitgeber diese eigentlich gar nicht abschließen will. Dann muss der Arbeitnehmer allerdings die Zahlung der Beiträge übernehmen. Das geschieht oftmals derart, dass die Beiträge sofort vom Lohn einbehalten und in einen Vorsorgevertrag eingezahlt werden. Wenn Arbeitgeber allerdings eine betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeiter abschließen, dann gibt es in dem Zusammenhang unterschiedliche Versorgungsmodelle. Da gibt es eben die soeben genannte betriebliche Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter einen Altersversorgungsvertrag abschließt, dieser aber dann auch die Beitragszahlung übernimmt. Meist geschieht das in Form einer so genannten Direktversicherung, wo der Arbeitnehmer einen bestimmten Beitrag im Jahr über seinen Arbeitgeber in eine kapitalgedeckte Versicherung einzahlt und dadurch erhebliche Vorteile genießt. Denn die Beiträge sind sozialversicherungsfrei.

Es gibt aber auch Betriebsrenten, bei denen der Arbeitgeber alleine die Einzahlung der Beiträge übernimmt. Gerade im Zuge Wirtschaftskrise und den Erfahrungen in den letzten Jahren sind allerdings von diesen Arbeitgebern nur noch sehr wenige über geblieben. Eine Ausnahme bildet da der öffentliche Arbeitgeber. Dieser gewährt seinen Angestellten im öffentlichen Dienst eine Zusatzrente, die immer noch als sehr gut bezeichnet werden kann, wenngleich auch hier in den letzten Jahren gerade neueingestellte Arbeitnehmer Abstriche machen mussten. Es ähnelt in gewisser Weise dem System der gesetzlichen Rentenversicherung, allerdings mit deutlich besseren Erträgen für die Mitarbeiter. Wer seine Betriebsrente selbst noch erhöhen möchte, kann dies durch einen freiwilligen Zusatzbeitrag tun. Insofern bildet die betriebliche Altersversorgung neben der gesetzlichen Rente die zweite Säule der Altersversorgung und sichert den Beschäftigten zumindest teilweise den gewohnten Lebensstandard im Alter. (20110421)

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