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PENSIONSKASSE (BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE)

Einführung in Rolle & Funktion von Pensionskassen

Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um Arbeitnehmern zu ermöglichen, die sogenannten Versorgungslücken zu schließen. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern den Beitritt in eine derartige Pensionskasse an, weil dies auch für den Arbeitgeber Vorteile mit sich bringt. Eine Pensionskasse ist rechtlich meistens als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert, ähnlich einer Lebensversicherung. Während Großunternehmen oft eigene Pensionskasse besitzen, schließen sich kleinere Firmen in der Regel bestehenden Pensionskassen an, die sich auf die Aufnahme von Mitarbeitern solcher Unternehmen spezialisiert haben.

Für Arbeitnehmer werden direkt vom Arbeitgeber monatliche oder jährliche Beiträge in die Pensionskasse eingezahlt, entweder zusätzlich zum Gehalt oder aber in Form einer freiwilligen Gehaltsumwandlung. Obwohl es sich bei diesen Prämien um Arbeitslohn handelt, fallen weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge an, wenn die Höhe der Beiträge 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht überschreitet. Wenn diese Grenze eingehalten wird, bleiben die geleisteten Prämien ebenfalls frei von Lohnsteuer.

Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, kann er die Pensionskassenversorgung ruhen lassen, das heißt er zahlt keine Beiträge mehr ein und erhält bei Rentenbeginn die bis dahin angesparten Versorgungsbezüge. Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Pensionskassenvorsorge privat weiter zu führen. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes besitzt der Arbeitnehmer den gesetzlichen Anspruch, den Vertrag über die Pensionskasse auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen (sogenannte Portabilität).

Bei Rentenbeginn beginnt die Pensionskasse dann mit den Versorgungsleistungen an den ehemaligen Arbeitnehmer. In vielen Verträgen wird die Wahl eingeräumt, diese Pensionsleistung ganz oder teilweise als Einmalbetrag oder als monatliche Rente ausbezahlt zu bekommen. In jedem Fall müssen die erhaltenen Bezüge im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften versteuert werden. Durch die Steuerfreiheit der Beiträge in der Einzahlungsphase wird jedoch in der Regel ein erheblicher Steuerspareffekt realisiert: Zum einen durch die Stundung der Steuerzahlung, zum anderen durch die niedrigeren Steuersätze, die im Vergleich zu Erwerbstätigen von Rentnern gezahlt werden müssen.

Ein weiterer Vorteil der Altersvorsorge im Rahmen einer Pensionskasse ist die Nicht-Anrechnung bei Hartz IV: Anders als privates Vermögen wird es bei der Ermittlung der Bedürftigkeit bei einem Hartz IV Antrag nicht berücksichtigt und bleibt so in voller Höhe für die Altersversorgung erhalten. (29.03.2011)

Youtube Video: Sicherheit der bAV



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