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RIESTER-RENTE

Staatlich geförderte private Altersvorsorge

Seit dem 01.01.2002 besteht die Möglichkeit eine Riester-Rente abzuschließen. Die Riester-Rente verdankt ihren Namen, dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit- und Sozialordnung, Walter Riester. Es handelt sich um eine freiwillige zusätzliche Altersvorsorge, um die persönliche Versorgungslücke zu schließen. Abhängig von Ihrer jeweiligen privaten Situation können Sie von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren. Einen Anspruch auf die staatliche Förderung haben aber nicht alle Personengruppen.

Anspruchsberechtigte der Riester Förderung

Pflichtversicherte Arbeitnehmer der gesetzlichen Rentenversicherung
Beamte und im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung
Berufssoldaten, Zeitsoldaten
Auszubildende
Erwerbslose während der Kindererziehungszeit (maximal drei Jahre)
Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende
Selbstständige in der Pflichtversicherung
Vorruheständler
Arbeitslosengeldempfänger
Personen die Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Unterhaltsgeld beziehen
Ehepartner der Zulageberechtigten
Personen die vollständig erwerbsgemindert sind
Geringfügig Beschäftigte bis 400 Euro, welche auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten

Förderung von Familien

Eine besonders hohe Förderung wird Familien gewährt. Die Grund- und Kinderzulagen sowie die steuerlichen Sparmöglichkeiten sind lohnenswert. Um die staatliche Förderung zu bekommen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die Riester Altersvorsorge wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. Wenn Sie Ihre Riester-Rente abschließen, sollten Sie daher unbedingt auf eine Zertifizierung achten, da nur diese Verträge die Bedingungen auf staatliche Zulagen gewährleisten.

Um die maximale staatliche Förderung aus dem Rentenvertrag zu bekommen, müssen Sie einen Mindesteigenbetrag einzahlen. In Kombination mit den erhaltenen staatlichen Zuschüssen muss dieser Mindestbetrag einen festgelegten Prozentsatz von Ihrem versicherungspflichtigen Einkommen betragen. Die von Ihnen geleisteten Zahlungen und die staatlichen Zuwendungen können Sie als Sonderausgaben bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung, angeben. Ab dem Jahr 2008 sind je Vertrag 2.100 Euro absetzbar.

Die Einzahlungen der Beiträge erfolgt in privaten Rentenversicherungen, in Banksparplänen oder in Fonds. Eine Rückzahlung in Höhe der eingezahlten Beiträge sowie eine Mindestverzinsung werden garantiert.

Seit 2008 ist es außerdem möglich, dass angesparte Vermögen für den Immobilienbau- oder Kauf zu verwenden. Eine Entschuldung oder der Kauf von Wohnungsgenossenschaftsanteilen ist ebenfalls denkbar.

Die Riester-Rente hat sich zu einer attraktiven und sicheren Form der Altersvorsorge entwickelt.

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