Die Riester-Rente wurde konzipiert, um für das Alter zu sparen und hierbei staatliche Förderungen nutzen zu können. Das angesammelte Kapital wird dann im Alter in eine monatliche, lebenslange Rente gewandelt, die dann die Rentenlücken (zumindest teilweise) schließen können. Neben der reinen Ansparung von Vermögen ist es auch möglich, die Riester-Rente (klassisch oder fondsgebunden) mit einer Zusatzversicherung zu kombinieren. Als Zusatzversicherung kommt vor allem die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ, in Frage. Sie ist wichtig, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente im Jahr 2001 gestrichen wurde. Menschen, die ihren Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr ausüben können, haben nur noch Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, die jedoch erst dann ausgezahlt wird, wenn auch eine Beschäftigung in anderen Berufen nicht mehr möglich ist. Die BUZ hingegen sichert eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente und verzichtet vielfach auch auf die Verweisung in andere Berufe.
Weiterhin ist es möglich, die Riester-Rente mit einer Unfallversicherung zu kombinieren. Hierbei handelt es sich um eine private Unfallversicherung, die bei schweren Unfällen in der Freizeit oder bei der Ausübung von Hobbys leistet. Die Versicherungen übernehmen damit das Invaliditätsrisiko und schließen die Versorgungslücke zur gesetzlichen Absicherung, die lediglich bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin leistet.
Letztlich ist es auch möglich, die Riester-Rente mit einem Hinterbliebenenschutz zu kombinieren. Im Todesfall des Sparers erhalten Hinterbliebene dann entweder eine feste Hinterbliebenenleistung oder aber eine monatliche Hinterbliebenenrente.
Menschen, die ihre Altersvorsorge per Riester-Rente mit Zusatzversicherungen kombinieren wollen sollten bedenken, dass für diese Zusatzversicherungen Risikobeiträge kalkuliert werden müssen, die vom individuellen Beitrag zu finanzieren sind. Wird der Beitrag dann nicht angehoben, hat dies einen negativen Einfluss auf die spätere Rentenzahlung. Daher sollte der Beitrag für die Riester-Rente mit Abschluss einer Zusatzversicherung entsprechend angepasst werden.
Da es sich bei der Riester-Rente aber dennoch vorwiegend um den Aufbau einer Altersvorsorge handelt, dürfen die Zusatzversicherungsbeiträge 15% des Gesamtbeitrages in Invaliditätsleistungen fließen. (12122010) |