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FÖRDERHÖHE DER RIESTERRENTE

Die Höhe der Riester-Förderung / -Zulagen

Seit dem Jahr 2000 wurden bereits mehrere staatliche Anreize geschaffen, damit Altersvorsorge von der Bevölkerung ernster genommen wird. Vor allem junge Menschen sollten sich dringend mit diesem – zugegebenermaßen nicht schönen – Thema beschäftigen. Denn der demografische Wandel sorgt dafür, dass immer mehr Rentner von verhältnismäßig wenigen Arbeitnehmern finanziert werden müssen. Die zukünftigen Renten werden folglich also sinken müssen. Wer seinen Lebensstandard auch im Alter halten möchte, kommt um private Altersvorsorge nicht herum. Eine der staatlich geförderten Wege für die Altersvorsorge ist die Riesterrente.

Die Förderhöhe von Riesterverträgen ist grundsätzlich festgelegt, kann jedoch von Person zu Person unterschiedlich sein. So erhalten Menschen mit Kindern höhere Zulagen als kinderlose. Ein jährlicher Grundbetrag in Höhe von 154,- € wird für jeden Riestervertrag gezahlt. Pro kindergeldberechtigtem Kind kommen noch einmal 185,- € (bis 2007 geboren) bzw. sogar 300,- € (ab 2008 geboren) hinzu: Mit einem ab 2008 geborenen Kind würden also beispielsweise schon 454,- € als Zulage gezahlt. Neu ist der Berufsstarterbonus: Ein solcher Bonus in Höhe von 200,- € wird zusätzlich einmalig gezahlt, wenn der Vertragsinhaber am 01.01. des Jahres, in dem der Riestervertrag abgeschlossen wird, noch nicht 25 Jahre alt war. Eine Person unter 25 Jahre, die ein ab 2008 geborenes kindergeldberechtigtes Kind hat, kommt im ersten Vertragsjahr also in den Genuss einer Zulage von insgesamt 654,- €. Gerade für Personen, die Kinder in ihren Riesterverträgen berücksichtigen lassen, können, bedeuten die staatlichen Zulagen einen Großteil des später gesparten Gesamtkapitals.

Um die Riesterzulagen zu erhalten, muss auch der Vertragsinhaber einzahlen. Das Finanzamt sieht einen Betrag in Höhe von 4% des persönlichen Bruttoverdienstes im Vorjahr vor. Alle gezahlten Zulagen werden jedoch als Zahlung des Sparers berücksichtigt. Wer also zum Beispiel jährlich 30.000,- € Brutto verdient und eine Kinderzulage erhält, muss eigene Einzahlungen von monatlich 62,17€ leisten.

Rechenweg Riester-Förderung:
30.000,- € x 4% = 1.200,- €
1.200,- € abzgl. 454,- € Grundzulage und Kinderzulage = 746,- € eigene Einzahlung
746,- € / 12 = 62,17 € monatliche Zahlung

Auch wenn diese Zahlung nicht voll erfolgt, fallen die staatlichen Förderungen nicht weg. Es würde allerdings zu einer anteiligen Gewährung kommen. (Beitrag von 2010/12/21)

In dieser Rubrik außerdem:

Hansa Generation-Plan (Riester/Fonds)

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