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DIE BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE

Der Gesetzgeber treibt die Bürger in private BUs

Die Absicherung im Krankheitsfall oder bei Verlust der Arbeitskraft ist ein überaus wichtiges Thema für Jeden. Rechnet man den Wert der eigenen Arbeitskraft hoch, ist sie nämlich das mit Abstand wertvollste, was die meisten Menschen besitzen. Eine ausreichende Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit ist daher eigentlich für jeden Pflicht. Aber gibt es da nicht eine staatliche Absicherung?

Doch, die gibt es - jedoch in unzureichendem Maße. Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente, die es früher einmal gab, wurde aus Ersparnisgründen abgeschafft. Heute soll die staatliche "Erwerbsunfähigkeitsversicherung" als Ersatz der alten Berufsunfähigkeitsrente diese Lücke schließen - tut sie aber nicht. Schon bei der Leistung wird deutlich, wo die Schwachpunkte der staatlichen Erwerbsminderungsrente liegen: Im Gegensatz zur früheren Berufsunfähigkeitsrente werden nämlich keine ca. 65% des letzten Nettoeinkommens mehr gezahlt, sondern lediglich noch ca. 37% - eine Summe von der kaum jemand leben kann. Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Definition des Versicherungsfalles. Die Berufsunfähigkeitsrente hat immer dann gegriffen, wenn jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte. Heute, im Zuge der Erwerbsminderungsrente, ist es so, dass lediglich noch geschaut wird, ob ein potentieller Leistungsempfänger überhaupt noch in der Lage ist irgendeiner (!) Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ist das der Fall, wird nicht, oder nur eingeschränkt, geleistet.

Durch den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsrente bzw. einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können die Lücken, die der Gesetzgeber geschaffen hat, allerdings adäquat geschlossen werden. Hier kann sich jeder so für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern, dass er auch im Falle eben dieser Berufsunfähigkeit sein Einkommen weiter erhält.
Auch die Definition der privaten Versicherungen für den Leistungsfall einer Berufsunfähigkeitrente ist wesentlich mandantenfreundlicher - hier erhält derjenige eine Leistung, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ungeachtet der Tatsache, ob er vielleicht noch einen artverwandten Beruf würde ausüben können. Das einzige Problem bei einer privaten Berufsunfähigkeitsrente ist lediglich, dass in der Regel nur gesunde Menschen eine Chance haben, solch einen Vertrag abzuschließen.

Nur eine private Berufsunfähigkeitsrente bringt's

Die alte Berufsunfähigkeitsrente gibt's nicht mehr
Da die alte Berufsunfähigkeitsrente durch ein neues Modell der Erwerbsminderungsrente ersetzt wurde, steht die arbeitende Bevölkerung von heute weitgehend ungeschätzt für den Fall einer Berufsunfähigkeit da. Die neue gesetztliche Erwerbsminderungsrente wird nur fällig, wenn jemand überhaupt keine Tätigkeit mehr in irgendeinem Beruf ausüben kann - sein ursprünglich gelernter Beruf spielt keine Rolle. Der klassische Schutz der Berufsunfähigkeit ist nunmehr nur noch über den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitrente bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung möglich.






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