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DIENSTUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Vorsorge für den Fall von Dienstunfähigkeit

Wer sich bei seiner Berufswahl für eine Laufbahn im Beamtenverhältnis entschieden hat, der hat im Allgemeinen ausgesorgt. Man erhält für seine Arbeit ein gutes Gehalt vom Staat und ist auch im Krankheitsfall immer bestens versorgt. Für den Lebensabend erhält man ebenfalls eine nette Pension. Was aber geschieht, wenn man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seinen dienstlichen Pflichten nachzukommen? Was kommt auf den Beamten zu, wenn er durch einen Unfall oder durch Krankheit für dienstunfähig erklärt wird? Diesen Umstand bedenken die wenigsten und so können diese Menschen schnell ein finanzielles Problem bekommen, wenn sie nicht entsprechend vorgesorgt haben sollten. Allerdings muss man bei der Dienstunfähigkeit zwei Fälle unterscheiden.

Für einen Beamten auf Lebenszeit bedeutet dies, dass er in den Ruhestand versetzt wird und auch ein Ruhegeld (Pension) erhält. Allerdings muss er dabei finanzielle Einbußen hinnehmen. Wer den Beamtenstatus auf Lebenszeit noch nicht erreicht hat (bekommt man im Alter von 27 Jahren), der wird aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Für diese Menschen heißt das, dass sie fortan wieder dem normalen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die bisherigen Dienstjahre werden durch den Staat bei der entsprechenden Rentenversicherung nachversichert. Einen Anspruch auf Rente hat man dadurch aber nicht automatisch. Darum sollten gerade junge Menschen über den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung nachdenken.

Ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, so sollte man bei der Dienstunfähigkeits Versicherung darauf achten, dass man den genauen Dienst in den Versicherungsvertrag aufnimmt (Polizeivollzugsdienst, Berufssoldat, etc.). So kann man vermeiden, dass im Versicherungsfall Streitigkeiten mit dem Versicherer entstehen, ob nun seitens der Versicherung gezahlt werden muss oder nicht. Auch sollte man immer bedenken, dass für den Fall des Ausscheidens aus dem Beamtendienst die betreffende Person den gleichen Bestimmungen unterliegt wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Das bedeutet, dass man im Fall der Dienstunfähigkeit eventuell nachweisen muss, ob man eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beanspruchen kann. Da man jedoch für alle Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden kann, ist dies in der Regel sehr schwierig.

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