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KARLSRUHER BERUFSUNFÄHIGKEIT |
BU-Vorsorge bei der Karlsruher Versicherung
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Arbeitnehmer können binnen Bruchteilen einer Sekunde berufsunfähig werden. Dies kann sowohl aufgrund eines schwerwiegenden Unfalls als auch aufgrund von Krankheiten geschehen. Wer in einem solchen Fall über keinerlei Berufsunfähigkeits-Versicherung verfügt, muss mit teilweise enormen finanziellen Einbußen rechnen. Die renommierte Karlsruher Versicherung bietet in ihrem breit angelegten Vorsorgesortiment aus diesem Grund eine Berufsunfähigkeits-Versicherung an. Das Unternehmen kann bereits auf eine Firmengeschichte von über 170 Jahren zurückblicken und ist laut eigenen Angaben seinen Motiven seit der Gründung treu geblieben. Laut eigenen Aussagen steht der Versicherer für Initiative, Unabhängigkeit, Unternehmergeist und eigenverantwortliche Vorsorge in besonderem Maß. Dabei wird angegeben, dass die Karlsruher Berufsunfähigkeitsversicherung die volle Berufsunfähigkeitsrente auszahlt, wenn die tatsächliche Leistungsfähigkeit bei der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt erscheint. |
Eckpunkte der Karlsruher Berufsunfähigkeit
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Wenn man den Werbeversprechen des Versicherers Glauben schenken darf, sollen Kunden, welche deren Berufsunfähigkeits-Versicherung in Anspruch nehmen, von einer weitreichenden Sicherheit profitieren können. Gerade diese bereits zu Beginn der Versicherung gewährte Sicherheit zeichnet den Tarif der Karlsruher-Versicherung in besonderem Maß aus. Im direkten Vergleich zu Berufsunfähigkeits-Versicherungen anderer Anbieter sollen potentielle Kunden hierbei entscheidende Vorzüge für sich nutzen können. Wenn der Versicherungsnehmer durch einen etwaigen Unfall berufsunfähig erscheint, kann dieser bereits ab dem dritten Tag nach der Antragsunterzeichnung von dem vollen Leistungsumfang des Versicherungsschutzes profitieren. Ein weiterer Vorteil dieser Versicherung soll es sein, dass sie auf die abstrakte Verweisung bei allen Berufen verzichtet. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer nicht gezwungen werden kann, einen vollkommen andersartigen Beruf annehmen zu müssen. Lediglich gleichwertige Berufsbilder müssen von den Kunden angetreten werden. Zusätzlich wird die Berufsunfähigkeit bei der Karlsruher klar definiert. Laut den Werbeversprechen soll man bereits bei einer zu 50 Prozent eingetretenen Minderung der persönlichen Arbeitskraft von der vollen Leistung profitieren können. Der hierfür herangezogene Prognosezeitraum liegt bei sechs Monaten. Die Leistungen werden hierbei bereits ab dem Beginn des Zeitintervalls von sechs Monaten gewährt. Der Meldezeitraum liegt bei drei Jahren. Hinzu kommt, dass keinerlei Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit stattfinden. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und bietet eine zusätzliche Nachversicherungsgarantie ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. (26.03.2011) |
Hansemerkur Berufsunfähigkeitsversicherung
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