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GOTHAER BASISVORSORGE-FONDS

Rürup-/Basis-Rente fondsgebunden bei der Gothaer

Man kann geteilter Meinung darüber sein, ob Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte überhaupt eine staatliche Förderung erhalten sollen, damit sie sich eine private Altersvorsorge aufbauen können. Denn schließlich wissen sie ja, dass sie in der Regel keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen und somit auch keine Zahlungen aus ihr erhalten. Insofern sind sie auf eine private Vorsorge durch Abschluss entsprechender kapitalgedeckter Verträge im Hinblick auf ihre Rente angewiesen.

Anlass für die Überlegung, auch Selbstständigen eine staatliche Förderung im Hinblick auf die private Altersvorsorge zu geben, ist die Riester-Rente, die lediglich Arbeitnehmern eine staatliche Förderung zuteil werden lässt. Bei Selbstständigen und gut verdienenden Arbeitnehmern spielt hingegen auch die Steuerersparnis eine Rolle. Und für diese gut verdienende Berufsgruppe gibt es die so genannte Rürup-Rente bzw. korrekt Basis-Rente. Nahezu jedes Versicherungsunternehmen bietet Selbstständigen diese Rente an, so unter anderem auch die Gothaer Versicherungsgruppe mit den Basisvorsorge-Fonds.

Der Versicherte kann bei den Basisvorsorge-Fonds aus nahezu 40 unterschiedlichen Fondsvarianten wählen, wobei grundsätzlich folgende Leistungen gewährt werden, die Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Zulagen sind. So gewährt die Basisvorsorge der Gothaer eine lebenslange Rente ab vereinbarten Rentenbeginn, der frühestens auf das 60. Lebensjahr festgelegt werden kann. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente; ein Kapitalwahlrecht besteht nicht. Wird eine Hinterbliebenenversorgung zusätzlich abgeschlossen, greift diese bei Versterben des Versicherten gemäß den vereinbarten Leistungen; gleiches gilt bei der ebenfalls zusätzlich vereinbarten Beitragsrückgewähr für die Hinterbliebenen, sollte der Versicherte vor Eintritt des Rentenbeginns versterben.

Die jährliche Befreiung bzw. der Umfang der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge steigt jährlich an, wobei die Beitragszahlung selbst erst ab 2025 voll gefördert wird und die Versteuerung der Rente erst ab 2040 gilt. Außerdem kann der Versicherte in einer optional zu wählenden Auflösungsphase den Rentenbeginn flexibel vorverlegen. Das setzt aber voraus, dass dieser zum Zeitpunkt der Änderung das 60. Lebensjahr bereits vollendet hat.

 

Letzte Änderung am Dienstag, 12. Dezember 2023 um 10:24:05 Uhr.


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