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PRIVATE ALTERSVERSORGUNG

Ohne ergänzende private Altersversorgung geht nix

Es ist ganz sicher eine Binsenweisheit zu sagen, dass private Vorsorge fürs Alter heute notwendiger denn je ist. Zwar ist seit vielen Jahren immer wieder davon die Rede, dass die zukünftigen Rentner mit ihrer Rente nur schwer über die Runden kommen werden. Aber diese, damals auch nur eher vage belegte These, wird nunmehr untermauert durch die alljährlichen Rentenauskünfte der Rentenversicherungsträger. Wer diese Auskünfte genau liest wird schnell feststellen, dass die zu erwartende Rente tatsächlich nicht ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechterhalten zu können. Insofern ist eine zusätzliche private Altersversorgung wichtig und die Möglichkeiten für die Versicherten, privat vorzusorgen, sind nicht erst durch die Riester-Rente so zahlreich wie nie.

Denn als private Altersvorsorge eignen sich in der Regel all die Arten, bei denen nach Vertragsablauf eine entsprechend hohe Summe zur Auszahlung gelangt, die es dem Versicherten ermöglicht, ein finanziell möglichst unbeschwertes Rentnerdasein zu fristen. Konkret zu nennen wären in dem Zusammenhang private Lebens- und Rentenversicherungen, auch gerne auf Basis von Investmentfonds mit einer höheren Renditeerwartung. Eine Lebensversicherung hat zudem den Vorteil, dass die nahen Angehörigen für den Fall finanziell abgesichert sind, sollte der Versicherte selbst vor Ablauf seines Vertrages versterben.

Die aber wohl augenblicklich beste private Altersvorsorge bietet die genannte Riester-Rente. In Zeiten der rot-grünen Bundesregierung unter dem damaligen Bundesarbeitsminister Riester eingeführte staatliche Zulagenrente sollte als „Entschädigung“ dafür dienen, dass das allgemeine Rentenniveau weiter abgesenkt wurde und die gesetzlich Versicherten quasi gezwungen wurden, noch mehr für ihre private Altersvorsorge zu tun. Und sie ist - zehn Jahre nach Einführung - zu einem echten Erfolgsmodell geworden, weil eben gerade Menschen mit einem geringen Einkommen davon profitieren. Der maximale Höchstbetrag, der in den Vertrag eingezahlt werden muss, liegt bei 4 % des jährlichen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 2.100 € im Jahr. Dabei werden die gewährten Zulagen in diesen Höchstbetrag mit eingerechnet. Und je mehr förderberechtigte Personen, also Ehepartner und minderjährige Kinder, im Haushalt leben, desto geringer der Eigenbeitrag des Versicherten. Die Zulagen können im Übrigen auch für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum verwandt werden. Sie werden dann in einen Bausparvertrag eingezahlt. Die eigene Immobilie ist, neben den kapitalgedeckten Vorsorgeverträgen, eine weitere, wertbeständige Kapitalanlage und bildet als private Altersvorsorge der anderen Art in der Folge auch eine sehr gute Ergänzung zu den Lebens- und Rentenversicherungen. Und das gerade dann, sollten die Kredite zu Beginn der Rentenphase getilgt sein. (Juni 2011)

 

Private Altersversorgung nötig |
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