Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil des Sozialversicherungssystems in der Bundesrepublik Deutschland. Durch sie soll unter anderem gewährleistet werden, dass die Bürger im Ruhesand genügend Geld zur Verfügung haben, um den bisherigen Lebensstandard einigermaßen halten zu können.
Aufgrund dieses angestrebten Zieles, sind alle Arbeitnehmer verpflichtet, bis zu einer gewissen Beitragsbemessungsgrenze einen Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Dieser Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen, und direkt vom Lohn abgezogen. Unter die Pflichtversicherung fallen hauptsächlich Angestellte und Arbeiter, Freiberufler und Selbstständige sind zumeist nicht pflichtversichert.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt momentan 19,9 Prozent vom Bruttogehalt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in Westdeutschland bei 5.300 Euro im Monat, in Ostdeutschland bei 4.500 Euro im Monat. Bis zu diesem Einkommen werden die 19,9 Prozent abgeführt, Einkommen, die über die Grenze hinaus gehen, sind nicht mehr abzugsverpflichtet.
Insgesamt betrachtet ist der Beitragssatz zur Rentenversicherung in den letzten fünf Jahren seit 2003 um 0,4 Prozent gestiegen. Dieses ist hauptsächlich darauf zurück zu führen, dass es immer mehr Rentner in Deutschland auf der einen Seite gibt, aber auf der anderen Seite auch immer weniger Arbeitnehmer, also Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung. |