Im Rahmen ihrer Krankenzusatzversicherungen bietet die VKB (Versicherungskammer Bayern) den Tarif VKB KlinikPRIVAT/1 an. Dieser Tarif beinhaltet mehrere Zusatzleistungen, die in Anspruch genommen werden können. Die Versicherungskammer Bayern ist ein Unternehmen der Sparkassen Finanzgruppe mit Sitz in München. Neben dem hier vorgestellten Tarif werden weitere Zusatzversicherungen wie die Tarife VKB KlinikPRIVAT/2 und KHT angeboten.
Dem Versicherten steht es bei diesem Tarif frei, das Krankenhaus, in welches er gebracht werden möchte, selbst auszuwählen. Eventuell anfallende Mehrkosten in Form einer Pflegesatz-Differenz werden komplett von der VKB übernommen. Zudem besteht im Krankenhaus freie Arztwahl für den Patienten. Durch den Status als Privatpatient kann somit eine Behandlung durch den Ober- oder Chefarzt in Anspruch genommen werden. Auch hier beträgt die Kostenübernahme 100 %. Im Versicherungsumfang sind sowohl voll- als auch teilstationäre Heilbehandlungen enthalten. Das selbe gilt auch für Vor- und Nachbehandlungen. Keine Leistung erfolgt, wenn es sich um psychotherapeutische Behandlungen handelt. Die Arztwahl wird auch bei ambulanten Operationen im Krankenhaus gewährt. Bei ambulanten Eingriffen werden 50 % der anfallenden Kosten erstattet, sofern diese nicht komplett von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.
Die Unterbringung erfolgt beim Tarif VKB KlinikPRIVAT/1 stets im Einzelzimmer. Sämtliche hierfür anfallenden Mehrkosten werden von der VKB übernommen. Nicht übernommen werden gesetzliche Zuzahlungen bei einem stationären Aufenthalt. Dem Versicherten bietet sich bei diesem Tarif die Option eines Krankenhaustagegeldes, wenn er auf entsprechende Leistungen verzichtet. So ist es beispielsweise möglich, im Zweibettzimmer untergebracht zu werden und dafür täglich 16 Euro Krankenhaustagegeld zu erhalten. Wird keine zusätzliche ärztliche Leistung seitens des Patienten benötigt, erhöht sich dieses Tagegeld auf 32 Euro pro Tag. Diese Leistungen bestehen auch für den Aufnahmetag.
Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen sind auch Arzt- und Zahnarztkosten erstattungsfähig, sofern sie nach den entsprechenden Gebührenordnungen festgelegt wurden (GOÄ/GOZ). In bestimmten Ausnahmefällen werden Honorare, die über diesen Sätzen liegen und aus Operations- und Anästhesieleistungen resultieren, in angemessener Höhe anerkannt.
Der Tarif VKB KlinikPRIVAT/1 ist nur für Versicherte, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die Versicherungszeiten werden angerechnet, sollte der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung beendet werden und der Versicherte sich im gleichen Zuge für eine Krankenvollversicherung der VKB entscheiden. (19.03.2011) |