Der PKV Tarif K300 ist ein Baustein der ARAG PKV Komfort-Tariflinie. Die Gesellschaft möchte damit nach eigenen Angaben Versicherte ansprechen, die auf einen hochwertigen Schutz in der privaten Krankenversicherung Wert legen mit Leistungen weit über dem Niveau der gesetzlichen Kassen.
Die Tariflinie K wird zunächst gekennzeichnet durch unterschiedliche Selbstbeteiligungen. Sie variieren von 0 bis 1.500 Euro, der K300 steht für den Komforttarif mit 300 Euro Selbstbehalt pro Jahr. Werden Kinder oder Neugeborene im K300 versichert, dann gilt die Selbstbeteiligung in gleicher Höhe auch für sie.
Der Tarif sieht im ambulanten Bereich die Kostenerstattung für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel vor, soweit sie verschreibungspflichtig sind. Es gilt das Primärarztprinzip, nach dem bei allgemeinen Ärzten, Gynäkologen, Augenärzten und Kinderärzten 100 Prozent der berechneten Leistung erstattet werden. Bei allen anderen Fachärzten kommen nur 80 Prozent zum Ansatz, sofern keine Überweisung des allgemeinen Arztes vorgelegt werden kann. Ebenfalls eingeschlossen im ambulanten Bereich sind Heilpraktikerleistungen bis zu 500 Euro pro Jahr, sie werden mit bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrags erstattet. Heilmittel sind ebenfalls abgedeckt, sofern sie im Heilmittelverzeichnis des Tarifs enthalten sind. Dazu gehören Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Bäder, Kälte- und Wärmetherapien und Elektro- und Lichttherapien. Zum ambulanten Bereich gehört auch die Kostenübernahme für Sehhilfen in Höhe von 150 Euro alle 36 Monate.
Im stationären Bereich ist die Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer erstattungsfähig, ebenso die Behandlung durch einen Chef- oder Privatarzt. Im Falle eines Verzichts auf diese Wahlleistungen wird kein Ersatz in Form eines Krankenhaustagegeldes gezahlt.
Im dentalen Bereich sind Zahnbehandlungen bis zu 100 Prozent erstattungsfähig, darunter fallen auch prophylaktische Maßnahmen wie eine professionelle Zahnreinigung. Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen werden bis zu 80 Prozent erstattet, allerdings ist vor dem Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Anderenfalls erfolgt eine Leistungskürzung. Der Tarif sieht eine Zahnstaffel vor. Damit sind die Leistungen für Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Zahnersatz im ersten Jahr auf 1.000 Euro pro Jahr begrenzt. Im zweiten Jahr der Versicherung erfolgte eine Begrenzung bis 2.000 Euro, die Zahnstaffel zieht sich bis zum fünften Versicherungsjahr und liegt dann bei 5.000 Euro. Die Summenbegrenzung entfällt, falls die Behandlung auf einen Unfall zurückgeht.
Der Tarif soll eine Beitragsrückerstattung vorsehen, wenn im vergangenen Versicherungszeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig, ihre Zahlung liegt damit im Ermessen der Gesellschaft und wird von ihr in Abhängigkeit von ihrem erwirtschafteten Geschäftsergebnis festgelegt. Sie ist nicht garantiert und beträgt maximal 600 Euro pro Jahr.
Der Tarif K300 wird für Selbständige und Arbeitnehmer idealerweise mit einem Krankentagegeld abgerundet, das der finanziellen Absicherung bei einer längeren Krankheit dient. (06.07.2011) |