Wer in Deutschland krank ist, geht zum Arzt, legt seine Versichertenkarte vor und wird behandelt. Rund 90 Prozent der Deutschen sind in einer gesetzlichen Krankenkasse abgesichert und können so unkompliziert medizinisch versorgt werden - von der Grippe über die Geburt eines Kindes bis hin zu komplizierten Operationen.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben in Deutschland eine lange Tradition, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Im Jahr 1883 führt der damalige Reichskanzler Bismarck die erste Krankenversicherung für Arbeiter ein. Heute gibt es neben den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebs- und den Innungskrankenkassen sowie die Ersatzkassen wie die Barmer, die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK).
Zu den gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben gehört es, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Dazu entrichten die Versicherten einen prozentualen Beitrag ihres monatlichen Bruttolohnes. Ist die so genannte Beitragsbemessungsgrenze erreicht, steigt der Beitrag nicht weiter an.
Die Leistungen der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen sind überwiegend identisch. Lediglich in Teilgebieten können sie differieren. Jeder Arbeitnehmer oder Angestellte kann selbst entscheiden, in welcher gesetzlichen Krankenversicherung er versichert sein möchte. Für viele ist die Höhe des prozentualen Mitgliedsbeitrages entscheidend. Je nach Höhe des Beitragssatzes und des Einkommens kann es hier zu Unterschieden von mehreren Hundert Euro kommen.
Für Familien ist es von Vorteil, dass Kinder oder nicht erwerbstätige Ehepartner bei den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos mitversichert sind. Die gesetzlichen Krankenkassen sind Teil des deutschen Sozialversicherungssystems, das auf fünf Säulen beruht. Dazu zählen neben der gesetzlichen Krankenversicherung die Arbeitslosen-, die Renten-, die Pflege- und die Unfallversicherung. |