Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist eine gesetzliche Krankenkasse. Sie bildet zusammen mit einer Alterskasse und der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LV). Es existieren landesweit neun regionale Kassen.
Da die Landwirtschaftliche Krankenkasse berufsständisch ist, nimmt sie nur Personen - und deren Angehörige - aus den Berufszweigen Land/Forstwirtschaft, Wein- und Gartenbau sowie Fischzucht auf. Eine freiwillige Versicherung von selbständigen Landwirten ist möglich.
Der Leistungsumfang aller Landwirtschaftlichen Krankenkassen entspricht denen aller anderen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Eine Besonderheit im Leistungskatalog stellen allerdings die qualifizierten "Betriebshelfer" dar. Sie können bei Erkrankung des Landwirtes - statt der Zahlung von vereinbartem Krankengeld - angefordert werden und halten den landwirtschftlichen Betrieb aufrecht.
Die Beitragssätze werden von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse festgelegt. Sie können regionale Unterschiede aufweisen.
Zu den präventiven Maßnahmen der Krankenkasse gehören Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Impfprogramme für Kinder und Erwachsene oder auch Kurse zur Verhütung von Unfällen und zur Ersten Hilfe.
Die "Spezialkuren für Bäuerinnen und Bauern" wurden direkt an die Bedürfnisse von Versicherten aus dem landwirtschaftlichen Bereich angepasst. Neben einem speziell abgestimmten Gesundheits- und Erholungsprogramm, bekommen die Teilnehmer auch die Möglichkeit zum allgemeinen Erfahrungsaustausch.
Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen haben bereits Wahltarife und Bonusprogramme eingeführt. |