Die Postbeamtenkrankenkasse ist rechtlich gesehen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Hauptsitz in in Stuttgart. Sie setzt sich aus einer Hauptverwaltung und derzeit 18 Bezirksstellen zusammen. Sie beschäftigt 1.165 Menschen und hat zur Zeit 383.475 Mitglieder in der Grundversicherung und 234.251, die als Angehörige mit in der Grundversicherung sind und damit der Postbeamtenkrankenkasse angehören.
Wichtig: Eine Neumitgliedschaft in der Postbeamtenkrankenkasse ist nur noch früheren Mitgliedern möglich, die ihre Mitgliedschaft wegen Urlaub gekündigt hatten und danach einen Neuantrag innerhalb von drei Monaten gestellt haben. Teilweise werden auch mitversicherte Ehepartner zugelassen, wenn die Mitversicherung wegen eines zu hohen Einkommens endete. In Ausnahmefällen können auch Witwen, Waisen und Witwer eines früheren Mitgliedes mitversichert werden. Für alle anderen Personen ist eine Mitgliedschaft in der Postbeamtenkrankenkasse nicht möglich, da der Bestand seit der Postreform 1995 geschlossen ist.
Das Spektrum der Leistungen für Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse ist breit und vielfältig und reicht von Gesundheitsprävention, Früherkennungsmaßnahmen von Krankheiten über Beihilfen wie Sehhilfen, zahnärztliche Versorgung, Verbandsmaterial, Erste Hilfe u.a. bis hin zur häuslichen Krankenpflege und Familienhilfen oder Beförderungskostenrückerstattung. Selbst eine Akupunkturbehandlung wird schon von der Postbeamtenkrankenkasse übernommen, ebenso Kuren und andere Heilbehandlungen.
Zusätzliche zu Leistungen aus der Grundversicherung können Mitglieder weitere Zusatzkrankenversicherungen für Krankheiten und Krankenergänzungsversicherungen für Auslandsaufenthalte abschließen. |