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AUSLANDSREISEKRANKENVERSICHERUNG

Absicherung gegen Behandlungskosten im Ausland

Eine Auslandsreisekrankenversicherung bezeichnet eine Unterkategorie innerhalb der Krankenversicherungen bzw. Krankenzusatzversicherungen. Sie dient zur privaten Ergänzung einer bereits bestehenden Krankenversicherung, da sich der Versicherungsschutz dieser Versicherungen (zumindest bei den GKVs) primär auf die Bundesrepublik Deutschland konzentriert.

Im Falle der privaten Krankenversicherung sind Reisen ins europäische Ausland unbegrenzt mitversichert. Weltweit ist die Dauer eines Monats abgedeckt. Jedoch sollten hier die Konditionen überprüft werden, da beispielsweise ein Rücktransport fehlen kann.

Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ist freiwillig, womit die Auslandskrankenversicherungen zu den Zusatzversicherungen gezählt werden.

Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet dem Versicherungsnehmer in vielen Reiseländern Kostenabsicherung im Krankheitsfall. Die genauen Leistungen sind in bestimmten Punkten optional. Basisinhalte sind die Kostenübernahme für Operationen, Arznei- und Heilmittel, notwendige Zahnbehandlungen oder einen medizinisch erforderlichen Rücktransport ins Heimatland.

Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ist für Personen anzuraten, die eine Reise ins Ausland tätigen möchten. Dies gilt sowohl für kurz- als auch für langfristige Reisen.

Durch die Basispolice sind meist nur Urlaubsreisen abgedeckt, welche jedoch optional auch auf Geschäftsreisen ausgeweitet werden können, wobei im Zweifel für die Versicherung ja nicht genau nachzuvollziehen ist, welcher Art eine bestimmte Reise war.

Die Laufzeit der Versicherung kann variieren. Es können Jahresverträge oder auch kurzfristige Zeitverträge geschlossen werden. Es erfolgt in der Regel keine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherungsgesellschaft. Zu beachten ist jedoch, dass bekannte Vorerkrankungen von der Versicherungsleistung ausgeschlossen werden. Bei längerfristigen Aufenthalten, können bestehende Erkrankungen optional mitversichert werden. Oft kann der Vertragsabschluss online erfolgen und besitzt damit sofortige Gültigkeit.

Bei bestimmten Reisen wird bei der Buchung häufig eine Auslandsreisekrankenversicherung mit im Reisepaket angeboten, zusammen mit ggf. weiteren Reiseversicherungen wie der Reisegepäckversicherung und der Reiserücktrittskostenversicherung. Viele Automobilclubs bieten ihren Kunden für eine Mitgliedschaft ebenfalls eine Auslandsreisekrankenversicherung an, siehe z.B. die ADAC Auslandskrankenversicherung beim ADAC.


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