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TRAVELSECURE AUSLANDS-KRANKENVERSICHERUNG IM CHECK

Arztkosten im Urlaub abdecken mit TravelSecure?

Wer im Internet nach Anbietern für zusätzlichen Krankenversicherungsschutz im Urlaub sucht, findet z.B. eine Auslandskrankenversicherung von TravelSecure. Sie haben von diesem Anbieter noch nie gehört? Macht nichts, wir auch bis vor kurzem nicht. Aber: Hinter dem Angebot steht ein etablierter Versicherungskonzern: die Würzburger Versicherung.

Reisen bis 56 Tage - oder ganzjährig

Die TravelSecure.de Auslandskrankenversicherung
Screenshot www.travelsecure.de/produkte/auslandskrankenversicherung.html am 17.07.2013

Was kann das Produkt?

Wir haben uns das Angebot von TravelSecure und einige interessante Tarifdetails einmal genauer angeschaut.

Grundsätzlich sorgt die Auslandsreisekranken-Versicherung von TravelSecure dafür, dass man weltweit krankenversichert ist. Denn: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist, erhält im Urlaub prinzipiell überhaupt nur Arztkosten erstattet, wenn die Reise in eines der EU-Länder ging bzw. man Urlaub in einem Land macht, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Wer also seine Urlaubstage in exotischen Regionen in Asien oder Afrika verbringen mag und verbringt, kann die Kosten für medizinische Behandlungen im dortigen Urlaub zuhause nicht bei der Krankenkassen abrechnen. Doch auch innerhalb der EU lauern Kostenfallen: Denn wer sich in Frankreich, Spanien oder auch in Österreich bei einem Arzt oder im Krankenhaus behandeln lassen muss, erhält in vielen Fällen für die dort erbrachten Leistungen eine Privatrechnung. Die abgerechneten Beträge für die medizinischen Leistungen sind in aller Regel höher als der Erstattungssatz der heimischen gesetzlichen Krankenkasse - auf der Differenz bliebe man ohne zusätzliche private Auslands-/Urlaubsreise-Krankenversicherung sitzen. Um das zu verhindern, und um generell weltweit im Auslandsurlaub gegen Arztkosten versichert zu sein, ist der Abschluss einer Auslands-KV in jedem Fall sinnvoll. Das Produkt der Würzburger Versicherung unter der Marke "TravelSecure" bietet dabei unter anderem folgende Leistungen:

Was ist inklusive?

Übernahme der Behandlungskosten für medizinisch akut vor Ort nötige ärztliche Behandlungen (d.h. z.B. nicht allgemein nötige Zahnersatz-Behandlungen, sondern nur akut nötige Eingriffe, z.B. aufgrund eines Unfalls im Urlaub)
Der Versicherte kann sich den gewünschten Arzt bzw. das Krankenhaus vor Ort selbst aussuchen - die Versicherung schreibt keine speziellen Ärzte oder Vertragskrankenhäuser o.ä. vor.
Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport werden übernommen. Wichtig hier die Formulierung: "sinnvoll", d.h. nicht "nötig". Hierin unterscheiden sich viele Auslandskrankenversicherungen. Nötig ist ein Rücktransport relativ selten, "sinnvoll" lässt sich öfter konstatieren, z.B. weil handfeste praktische Gründe und Vorteile einer (Weiter-)Behandlung zuhause vorliegen.
Es gibt so genannte "Assistance"-Leistungen, z.B. Hilfen bei der Kommunikation vor Ort und nach Hause; inkl. dass entstandene Telefonkosten bis zu einem gewissen Grenzwert erstattet werden.
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen unter www.travelsecure.de/bedingungen/ AVB_AR_365.pdf findet man z.B. die lobenswerte Aussage: "Die Würzburger leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben und die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen, wobei die Würzburger ihre Leistung auf die Höhe herabsetzen kann, die bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre."

Unterschiede zwischen Kurzfrist- & Langfristtarif

Die "normale" Auslandskrankenschutz von TravelSecure ist für beliebig viele Reisen eines Jahres gültig, allerdings maximal für Reisen bis 56 Tage. Wem das nicht reicht, weil er z.B. als Rentner eine 10-wöchige Kreuzfahrt machen will oder 3 Monate am Stück auf seiner Finca auf Mallorca verbringt, muss die alternativ angebotene Jahres-Auslandskrankenversicherung wählen.

Bei der Langfrist-Auslandskrankenversicherung sind teilweise aber nicht alle Leistungen inkludiert, die im Kurzfrist-Krankenschutz inkludiert sind. So findet man in der Beschreibung der 56-Tage-Variante z.B. als Leistungen enthalten: "ärztlich verordnete Massagen, med. Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik" sowie "ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen" - diese Elemente tauchen in der Produktbeschreibung der Jahresversicherung nicht auf. Auf diese und weitere Leistungsdetails muss man dann genau achten, wenn die Jahresvariante in Frage kommt.

 

Würzburger Versicherungs-AG
Screenshot www.wuerzburger.com am 17.07.2013

Was ist nicht abgedeckt? - Einige Beispiele:

Bei der Auslandskrankenversicherung für das ganze Jahr (365 Tage) gilt: es wird kein Auslandskrankenschutz bei beruflich bedingten Reisen gewährt (Ausnahme sind so genannte "Incentive-Reisen" und "Work and Travel"-Reisen mit einem Working-Holiday-Visum).
Wird der Versicherungsvertrag erst nach Antritt einer Reise geschlossen, gilt er erst für/ab der nächsten Reise. Hierdurch soll verhindert werden, dass jemand erst im Bedarfsfall einen Auslandskrankenschutz abschließt.
Wenn die Kosten für eine Behandlung unangemessen über dem lokalen Durchschnitt liegen, kann die Versicherung die Erstattung auf das "normale" Maß begrenzen.
Leistungen, die nicht erstattet werden, sind u.a. Hypnose sowie psychoanalytische Behandlungen und Psychotherapie
Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft sind im Ausland nicht abgedeckt, es sei denn es handelt sich um durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbrüche sowie Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)

Auslandskrankenschutz auch für Privatversicherte?

Immer wieder stellt sich Privatversicherten (Mitglieder einer PKV) die Frage, ob eine separate Auslandskrankenversicherung zusätzlich zur bestehenden privaten Krankenversicherung sinnvoll / nötig ist. Die Antwort lautet hier - wie so oft: "Kommt drauf an". Wer nur einen "Schmalspurtarif" bei seiner privaten Krankenvollversicherung abgeschlossen hat, z.B. nur den so genannten Basistarif oder andere günstige Tarifkonzepte wie "Starter", "Eco" o.ä. - der hat in vielen Fällen wichtige Leistungen bzw. teure Versicherungsfälle nicht in seiner PKV inkludiert, z.B. den Rücktransport aus dem Urlaub oder die Bergung & Transport bei z.B. Skiunfällen etc. - Wer hier auf Nummer Sicher gehen will im Urlaub, für den kann es auch als Privatversicherten durchaus sinnvoll sein, eine zusätzliche, leistungsfähige Auslandskrankenversicherung wie z.B. von TravelSecure abzuschließen. (17.07.2013)

Video zum Thema

Youtube: Reisezeit - wie wichtig ist die Auslandskrankenversicherung? (www.youtube.com/watch?v=MujKux2WSvQ)


Auslandskrankenversicherung: Wissen und Tarife
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