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ADAC AUSLANDS-KRANKENSCHUTZ LANGZEIT

Auslandskrankenversicherung für längere Aufenthalt

Mit dem ADAC Auslands-Krankenschutz bietet der ADAC sowohl Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern eine sehr flexible wie umfangreiche Möglichkeit, sich für Auslandsaufenthalte abzusichern. Gerade dann, wenn der Schutz der eigenen Krankenkasse nur bescheidene Leistungen im Falle einer Erkrankung im Ausland gewährt, wird ein Auslands-Krankenschutz sinnvoll. Der ADAC sieht seine Kompetenz beim Rücktransport als besonderen Vorteil seines Leistungsspektrums an. Zudem verfügt das Unternehmen über ein eigenes Ärzteteam, welches nach Angaben des Unternehmens rund um die Uhr für Notfälle bereit steht. Der Auslands-Krankenschutz wird derzeit nur als Einzelvertrag angeboten und gilt demnach nur für die versicherte Person.

Die Flexibilität des ADAC-Auslands-Krankenschutz macht sich vor allem bei der Gestaltung der Vertragslaufzeit bemerkbar. Diese kann sehr exakt auf die geplante Dauer des Aufenthaltes zugeschnitten werden. Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Monate, die Höchstdauer 24 Monate. Dazwischen kann die Laufzeit frei gewählt werden. Darüber hinaus sind Verlängerungen und Verkürzungen der Vertragsdauer möglich, die sich jedoch an bestimmte Voraussetzungen knüpfen.

Der ADAC verspricht eine rasche Hilfe, ganz gleich, wo sich der Versicherte befindet. Dabei wird aktive Hilfe durch ADAC-Ärzte vermittelt und die Organisation von weiteren Hilfsmaßnahmen sowie Krankenrücktransporten geleistet. Bei Unfällen und Erkrankungen im Ausland werden sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen vom ADAC übernommen. Dies schließt auch die Versorgung mit Arzneimitteln sowie alle Krankentransporte mit ein. Bei einem Krankenhausaufenthalt erfolgt eine Versorgung als Privatpatient, was auch für Operationen gilt. Sofern erforderlich, wird eine Zahlungsgarantie über bis zu 13.000,- Euro gegeben. Sofern es sich beim Versicherten um ein minderjähriges Kind handelt, wird auch das „Rooming In“, also die Übernachtung einer Begleitperson in der Nähe des Krankenhauses, vom ADAC übernommen.

Bei schweren Verletzungen oder ernsthaften Erkrankungen bietet der ADAC die Option des Rücktransports an. Bei Bedarf wird hier auch der Ambulanz-Jet eingesetzt, dessen Kosten in voller Höhe im Leistungsspektrum enthalten sind. Auch die Kosten für Personen-Bergung im Ausland sind im ADAC Auslands-Krankenschutz enthalten. Die Rückführung im Todesfall zum Heimatort des Verstorbenen wird ebenfalls übernommen, eine Bestattung am Sterbeort teilweise bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.

Darüber hinaus bietet der ADAC dem Versicherten einen medizinischen Informationsservice an. Dieser sollte vor dem Reiseantritt konsultiert werden und versorgt die Reisenden mit wichtigen Informationen über nötige oder empfohlene Schutzimpfungen. Auch deutsch oder englisch sprechende Ärzte können auf diesem Wege vorab ausfindig gemacht werden. Telefonkosten für Gespräche aus dem Ausland sind im Leistungsumfang ebenfalls enthalten, sofern diese nicht einen bestimmten Maximalbetrag überschreiten.

Hinsichtlich der Tarife wird zwischen ADAC-Mitgliedern und Nichtmitgliedern unterschieden. Mitglieder des ADAC erhalten den Auslands-Krankenschutz deutlich günstiger als Nichtmitglieder. Auf den Tarif bzw. dessen Höhe wirkt sich auch das Alter des Versicherten aus. Entsprechend sind die Tarife gestaffelt. (11.07.2011)

 

ADAC KV auch für Langzeit-Auslandsaufenthalte
©Yanterric/Fotolia.com

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