Der Albtraum eines jeden Urlaubers: eine ernsthafte Erkrankung oder gar ein Unfall mit gesundheitlichen Folgen im Ausland. Zwar haben die deutschen Krankenkassen zumindest mit den europäischen Urlaubsländern Verträge über die Kostenübernahme bei Erkrankungen abgeschlossen, für den Kranken ist die Verrechnung aber mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. So bleibt zumindest kein Tourist auf seinen Kosten sitzen, es werden aber auch nur die Sätze bezahlt, die in Deutschland von den Kassen für eine gleichwertige Behandlung erstattet werden.
Wohl dem deutschen Urlauber, der über eine Auslands-Krankenversicherung verfügt. Jetzt tritt der Kranke als Privatpatient auf, bezahlt die Behandlung im Ausland aus eigener Tasche, rechnet diese Ausgaben zu Hause mit seiner Auslands-Krankenversicherung ab und genießt die Vorzüge eines Erste-Klasse-Patienten.
Der ADAC bietet nicht nur seinen Mitgliedern die Möglichkeit, alle Versicherungen rund um den Urlaub in eine Hand zu geben. Neben einem Kfz- Schutzbrief gehört dazu auch die ADAC- Auslandskrankenversicherung. Diese Police kann mit einer Laufzeit zwischen zwei Monaten und zwei Jahren abgeschlossen werden. So kann jeder Urlauber den Vertrag genau auf die Länge seines Auslandsaufenthaltes abstimmen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für ambulante Krankheitsbehandlungen bei einem Arzt genau so, wie den stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus nach einem Unfall. Sollte der Rücktransport aus medizinischen Gründen notwendig oder sinnvoll sein, so bezahlt der ADAC auch das. Trotz dieser finanziellen Sicherheit bleibt jedem Urlauber nur zu wünschen, dass er diese Versicherung nie in Anspruch nehmen muss und seinen Urlaub gesund genießen darf. |