Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland ist eigentlich jedem klar und auch wichtig. Kassenpatienten (Patienten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben mit vielen Ländern Sozialabkommen, so dass der Bürger mit Kassenleistungen auch im Ausland abgesichert ist. Trotzdem sollte bei jeder Auslandsreise eine Ausland Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Sehr oft sind die Kassenleistungen der GKV in anderen Ländern ganz anders. Es gibt zum einen Länder oder Gebiete, wo es kaum Kasseneinrichtungen und Kassenärzte gibt. Hier hilft im Bedarf nur der Privatarzt. Entweder der Patient hat eine Ausland Krankenversicherung, oder er muss zahlen.
Auch bei einem notwendigen Krankenrücktransport zahlt die GKV nicht, sondern nur die Ausland Krankenversicherung.
Eine private Krankenversicherung für das Ausland, die weltweit für 6 Wochen gilt, gibt es schon für wenig Geld (Jahresvertrag ca. 12-18 €). Sie kann auch nur für die tatsächlichen Reisetage abgeschlossen werden. Diese Krankenversicherung für das Ausland zahlt bei allen akut notwendigen Behandlungen die Differenz zur GKV, oder auch den Krankenrücktransport.
Wichtig ist, dass der Versicherer vor Antritt der Reise die Auslandskrankenversicherung bestätigt hat. Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung (PKV) haben weltweiten Versicherungsschutz und brauchen diese Versicherung nicht. |