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GRUNDERWERBSSTEUER

Steuern beim Kauf von Immobilien

Die deutsche Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer und fällt beim Kauf eines Grundstücks an. Sie beträgt in den meisten Bundesländern in Deutschland 3,5 %, wobei der Steuersatz seit einigen Jahren von den Ländern selbst festgelegt wird. In Berlin muss man beim Erwerb eines Grundstücks beispielsweise 4,5 % Grunderwerbsteuer bezahlen. Der Steuer unterliegen aber nur Grundstückskäufe innerhalb Deutschlands. Geregelt wird die Steuer im Grunderwerbsteuergesetz. Dort ist auch genau festgelegt, bei welchen Rechtsgeschäften die Grunderwerbsteuer anfällt. So ist die Steuer nicht nur beim Kauf eines Grundstückes zu zahlen sondern auch beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Gebäudes, welches sich auf Pachtland befindet. Als Bemessungsgrundlage dient der Wert der Gegenleistung. Meist handelt es sich dabei um den Kaufpreis. Wer plant ein Haus zu bauen und dafür ein Grundstück vom Bauträger kauft, sollte den Grundstückskauf und den Hauskauf getrennt voneinander abwickeln. In diesem Fall wird die Grunderwerbsteuer nur auf den Preis des Grundstücks berechnet. Werden Haus und Grundstück in einem Kaufvertrag vom Bauträger gekauft, berechnet sich die Steuer auf die gesamte Kaufsumme. Die Steuerbelastung ist dann um ein Vielfaches höher.

Aber auch für die Grunderwerbsteuer gibt es Ausnahmeregelungen. Einige seien an dieser Stelle genannt. Liegt der Kaufpreis des Grundstückes unter 2.500 Euro, muss keine Grunderwerbsteuer entrichtet werden. Ebenfalls steuerfrei ist der Erwerb durch den Ehegatten oder eine Person welche mit dem Verkäufer in gerader Linie verwandt ist. Dazu zählen beispielsweise Kinder und Eltern. Wird ein Grundstück per Schenkung übertragen, wobei der Schenkende ein Wohnrecht behält, muss auch keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden.

Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages entsteht die Steuerschuld. Erst nach Entrichtung der Grunderwerbsteuer kann das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Diese wiederum ist notwendig, um die Eintragung der neuen Eigentümer im Grundbuch durch den Notar zu veranlassen.

Wer also ein Grundstück erwerben will, muss sich darüber bewusst sein, dass neben dem Kaufpreis auch noch Nebenkosten, wie das Honorar für den Notar und die Grunderwerbsteuer zu bezahlen sind.

 

Letzte Änderung am Dienstag, 12. Dezember 2023 um 10:24:25 Uhr.


Abtretung der Grundschuld
Finanzierung: Gewerbeimmobilien






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