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ARTEN VON KREDITSICHERHEITEN

Besicherung von Krediten verschiedener Arten

Wenn Verbraucher einen Kredit von ihrer Bank bekommen wollen, muss diese sicher sein, dass der Kunde die Raten auch bezahlen kann. Das gilt für alle Arten von Krediten, angefangen von einem herkömmlichen Verbraucherkredit für die Finanzierung z.B. einer Waschmaschine bis hin zu einem Immobilienkredit.

Für alle diese Kredite gilt aber nicht nur die Zusicherung seitens des Kreditnehmers an die Bank zur Ratenzahlung. Das allein reicht gerade bei Immobilienfinanzierungen den meisten Banken nicht aus. Vielmehr sichern sich die Banken selbst ab, bevor sie Kredite vergeben. Und so gibt es je nach Kreditart auch unterschiedliche Arten entsprechender Kreditsicherheiten. Sicher, das Einkommen ist immer der Hauptorientierungspunkt der Banken für ihre Entscheidung, ob sie einen Kredit bewilligen. Bei Verbraucherkrediten ist das Einkommen auch die einzige Sicherheit für die Banken, weil das Kreditvolumen in der Regel eher niedrig ist und das Risiko für die Banken entsprechend gering.

Das sieht bei Immobilienfinanzierungen schon ganz anders aus. Platzt da ein Kredit, weil der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen kann und die Immobilie im schlimmsten Fall sogar im Wege der Zwangsversteigerung veräußert werden muss, kann der Bank nicht garantiert werden, dass sie aus dem Erlös auch den Kredit tilgen kann. Je nachdem, in welchem Rang das Recht im Grundbuch eingetragen wurde, ist es sogar denkbar, dass die Banken gar nichts aus dem Versteigerungserlös erhalten. Dennoch ist bei Immobilienkrediten die Immobilie selbst die Sicherheit, die eben bei ausbleibenden Zahlungen als Pfand steht.

Ist bei Immobilienfinanzierungen also die Immobilie selbst die Sicherheit, ist das finanzierte Kraftfahrzeug für die finanzierende Bank die Sicherheit. Erst nach Zahlung der letzten Kreditrate erhält der Fahrzeugbesitzer den Kfz-Brief ausgehändigt. Bis dahin verbleibt dieser bei der Bank, die das Auto für den Fall der ausbleibenden Ratenzahlungen im eigenen Namen dann veräußern kann.

Handelt es sich bei den vorgenannten Sicherheiten um dingliche Kreditsicherheiten, so gibt es zudem noch die persönliche Kreditsicherheit. Nahezu bei jedem Kredit unterwirft sich der Kreditnehmer der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Vermögen.

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