Bei einem Umzug sind eine ganze Reihe von Dingen zu regeln. Das geht über das Anmelden von Fernsehen und Telefon bis hin zum Ummelden bei Behörden. Nicht aus dem Blick gelassen werden dürfen in dem Zusammenhang aber auch die notwendigen Versicherungen. Zwar ist keine der für einen Haushalt erforderlichen Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben, doch gehören eine private Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung zu den Versicherungen, die in keinem Haushalt fehlen sollten. Dabei geht es in Bezug auf die Hausratversicherung auch darum, ob nicht zusätzlich eine Glaspauschalversicherung mit abgeschlossen werden sollte. Zwar wird Glasbruch bei den Außenfensterscheiben oftmals über die Gebäudeversicherung mit abgedeckt, doch werden Spiegel im Haus und Glasinnentüren nur dann entsprechend ersetzt, sollte eine Glaspauschalversicherung abgeschlossen sein. Gleiches gilt im Übrigen auch für Fensterscheiben bei Aquarien oder auch einem Glas-Ceran-Kochfeld.
Eine Glaspauschalversicherung reguliert Schäden aber nur dann, sollten sie durch Unachtsamkeit entstanden sein. Mutwillige Zerstörung von Spiegeln beispielsweise muss der Verursacher selbst ersetzen bzw. sollte der Schaden durch einen Dritten verursacht worden sein, von dessen privater Haftpflichtversicherung. Insofern ist der Deckungsradius einer Glaspauschalversicherung sehr eingegrenzt. Sie zahlt z.B. auch dann keinen Ersatz, sollte der Schaden an einem fest zum Gebäudeteil gehörenden Glas entstanden sein. Hier zahlt in aller Regel die Gebäudeversicherung. Ähnliches gilt bei Schäden an vermieteten Räumen, bei denen die Privathaftpflichtversicherung benachrichtigt werden muss.
Zwar kann eine Glaspauschalversicherung auch separat, also getrennt von der Hausratversicherung abgeschlossen werden, doch ist es wenig sinnvoll, die Risiken von unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften abgesichert zu haben, da im Falle eines Schadens mitunter eine enge Absprache unter den Risikoversicherern vonnöten ist. Und je mehr Versicherer dann bei einer Schadensregulierung kontaktiert werden müssen, desto höher ist der Verwaltungsaufwand und nicht selten übergibt die eine Versicherung die Verantwortung an die andere weiter, ohne dass letztlich der Versicherte Klarheit hat, ob und wenn ja wer denn nun den Schaden ersetzt. (20101216) |