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STEUER BEIM ERWERB EINER EIGENTUMSWOHNUNG

Die Steuer auf den Kauf einer Wohnung

Wer schon einmal eine Eigentumswohnung gekauft hat wird wissen, von welcher Seite alles Rechnungen erstellt werden, die zu großer Zahl auch noch vom Erwerber alleine bezahlt werden müssen. Da ist es nur logisch, dass auch der Staat seinen Teil vom Käuferkuchen abbekommen will, indem er dem Erwerber die Rechnung für die Grunderwerbsteuer zuschickt. Neben der Zahlung des vollen Kaufpreises ist die Begleichung der Grunderwerbsteuer die Voraussetzung, damit der Käufer als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden kann. Allerdings kommt es bei der Höhe der festzusetzenden Steuer zu regionalen Unterschieden. Bis vor einigen Jahren war der Bund nämlich für die Festsetzung der Regelsätze zuständig, der bei 3,5 % des Kaufpreises lag. Mit der Föderalismusreform sind diese Kompetenzen auf die Bundesländer übergegangen, die nun die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festsetzen können und das auch tun. Denn dabei gilt es zu erkennen, dass gerade Bundesländer mit einer sehr klammen Kassenlage diese Möglichkeit großzügig ausnutzen. So haben Länder wie Berlin, Sachsen-Anhalt und auch Hamburg den Hebesatz der Grunderwerbsteuer auf 4 % bzw. 4,5 % festgesetzt. Und auch Nordrhein-Westfalen überlegt die Landesregierung, die Grunderwerbsteuer auf 5 % festzulegen, was auf nicht wenige Immobilienkäufer wohl abschreckend wirken kann. Denn wer bislang bei einem Kaufpreis von 100.000 € 3.500 € Steuer für die Eigentumswohnung zahlen musste, so sind es, sollten die Überlegungen tatsächlich Gesetz werden, 5.000 €. Eine Summe, für die ein Käufer nahezu keinen Gegenwert erhält und für die er sicher das eine oder andere bereits in die Immobilie investieren könnte. (28.02.2011)

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