Eine Elektronikpauschalversicherung dient der Absicherung der Hardware, Daten und Datenträger eines Unternehmens. Das Besondere an dieser Versicherung ist, dass die vorhandenen Anlagen und Geräte nicht einzeln angemeldet werden müssen, sondern mit einer Gesamt-Versicherungssumme abgedeckt sind. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um eigene, gemietete oder geleaste Anlagen handelt. Eine Elektronikpauschalversicherung wird z.B. von der Zurich oder der Generali Versicherung angeboten.
Der Versicherungsschutz einer Elektronik Pauschalversicherung umfasst z.B.: • Kommunikationstechnik eines Unternehmens einschließlich Funktelefone • Informations- und Datentechnik einschließlich Notebooks • Sicherungs- und Überwachungstechnik • Satz- und Reprotechnik • Konferenz- und Schulungstechnik
Zudem sind auch zu diesen Anlagen und Geräten gehörende Datenträger und Daten mitversichert, einschließlich vorhandener Software-Schutzmodule und Lizenzgebühren.
Die Elektronikpauschalversicherung ersetzt je nach Versicherungsgesellschaft z.B. Kosten für Schäden an versicherten Sachen durch: • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit • Vandalismus, Sabotage • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub • Brand, Blitzschlag, Explosion • Überspannung • Wasser, Feuchtigkeit • Konstruktions- oder Materialfehler • höhere Gewalt
Des Weiteren sind meist verschiedene Schadennebenkosten mitversichert, wie z.B.: • Feuerlöschkosten • Aufräumungskosten, Dekontaminationskosten und Entsorgungskosten (auch für Erdreich) • Schutz- oder Bewegungskosten • Kosten für Maurer-, Pflaster- oder Erdarbeiten • Kosten für Gerüststellung, Leihgeräte, Bergungsarbeiten • Kosten für Luftfracht z.B. zur Ersatzteilbeschaffung
Einige Elektronikpauschalversicherungen ersetzen auch Wiederbeschaffungskosten für eine technologisch fortschrittlichere Sache, soweit die versicherte Sache durch den technischen Fortschritt nicht mehr hergestellt wird. Die Entschädigung richtet sich hierbei jedoch nach der vereinbarten Versicherungssumme.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich gewöhnlich auf alle vorhandenen Betriebsstätten, neue Betriebsstätten müssen der Versicherung nachgemeldet werden. Auch sind versicherte Geräte und Anlagen, welche sich außerhalb einer Betriebsstätte befinden, mit einem prozentualen Anteil an der Versicherungssumme mitversichert. Außerdem umfassen einige Versicherungen eine Vorsorgeversicherung für Geräteneuanschaffungen oder Erweiterungen, wodurch eine jährliche Überprüfung des Versicherungsschutzes entfällt. |