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REISE- UND WARENLAGER-VERSICHERUNG

Teure Güter im Handel versichern

Mit einer Reise- und Warenlager-Versicherung, welche auch als Valorenversicherung bezeichnet wird, können wertvolle Verkaufswaren während einer Lagerung oder eines Transportes versichert werden. Zielgruppe dieser Versicherung sind insbesondere Hersteller sowie Groß- und Einzelhändler des Edelstein-, Uhren- und Schmuckgewerbes, wie z.B. Goldschmiede, Juweliere und Uhrenmacher. Reise- und Warenlagerversicherungen werden z.B. von der Ergo Versicherungsgruppe, der Allianz oder der Württembergischen Versicherung angeboten.

Der Versicherungsschutz einer Reise- und Warenlager-Versicherung besteht z.B. für Halb- und Fertigfabrikate, Rohmaterialien sowie sonstige Vorräte. Versichert sind eigene Waren des Versicherungsnehmers und diesem aus geschäftlichen Gründen überlassene Waren Dritter. Bei einigen Versicherungen können zudem auch Bargeld, Schecks und Kreditkartenbelege versichert werden. Ebenfalls ist ein Einschluss der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung möglich. Des Weiteren kann auch ein Ertragsausfall infolge eines versicherten Schadens versichert werden.

Die Reise- und Warenlager-Versicherung schützt die versicherten Wertgegenstände unter anderem während der Aufbewahrung in eigenen und fremden Geschäftsräumen, z.B. in Auslagen, Vitrinen, Schaufenstern oder Tresoren, oder in einem Bankschließfach. Zudem sind die Gegenstände auf Geschäftsgängen oder Geschäftsreisen versichert. Dies gilt ebenfalls für Präsentationen und Verkaufsverhandlungen bei Dritten oder in eigenen Geschäftsräumen des Versicherungsnehmers. Auch ist eine Beförderung der Wertgegenstände durch Transportunternehmen abgesichert. Je nach Versicherungsgesellschaft kann auch die Teilnahme an Messen und Ausstellungen in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Nicht versichert sind gewöhnlich Gefahren wie z.B. die Beschlagnahmung oder Abnutzung versicherter Wertgegenstände. Auch Schäden durch Kriegsereignisse oder Kernenergie werden grundsätzlich nicht von der Versicherung ersetzt.

Im Schadensfall leistet die Versicherung eine Entschädigung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert eigener Ware oder der Rechnungspreis für an Dritte verkaufte oder in Kommission übernommene Wertgegenstände. Außerdem werden unter anderem Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten sowie Kosten für eine Schadenfeststellung durch Dritte übernommen. Auch Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen und eine sichere Weiterbeförderung der Sachen werden bei einigen Versicherungen ersetzt. (20110207 | Reise- und Warenlager-Versicherung)


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